Krankengymnastik in Frauenstein
Thiele, Physiotherapie *
09623 Rechenberg-Bienenmühle

Wenzels Gesundheitszentrum Physiotherapie-Praxis Karin Wenzel
09623 Frauenstein
Häufige Fragen
Wie kann ich Krankengymnastik in Frauenstein beantragen?
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Was geschieht bei der krankengymnastischen Behandlung?
Krankengymnastik umfasst üblicherweise Aktivitäten und Übungen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Ein Beispiel sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Daneben gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Wie lange habe ich Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Frauenstein. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder wirst du hören, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist nicht mehr gültig.
Ist Krankengymnastik auch für Kinder geeignet?
Ob alt oder jung, Krankengymnastik ist für alle Altersgruppen geeignet, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es körperliche Beschwerden gibt, die mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Frauenstein solche Praxen gibt, siehst du hier.
Muss ich bei der Krankengymnastik in Frauenstein eine Zuzahlung leisten?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
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