Krankengymnastik in Grünberg Hess
Krankengymnastik Ingeborg Menge *
35325 Mücke, Nieder-Ohmen

Krankengymnastik M. Heinzmann & B. Dörr
35305 Grünberg
Krankengymnastik Alberding
35305 Grünberg

Krankengymnastik Hahn Lymphdrainage
35305 Grünberg, Queckborn
Krankengymnastik Massage Heilpraktiker Chiropraktiker Praxis Ulmer *
35466 Rabenau, Odenhausen
Römer Physiotherapie *
35469 Allendorf (Lumda)

Hahn Kornelia Krankengymnastik
35305 Grünberg, Queckborn
Heinzmann M. Praxis für Krankengymnastik , Dörr Barbara
35305 Grünberg
Aktiv Impuls Krankengymn. & Massage
35305 Grünberg
Blaut Barbara Krankengymnastikpraxis
35305 Grünberg
Lorch Markus Praxis für Physiotherapie
35305 Grünberg
Häufige Fragen
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Grünberg?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Sind ein Krankengymnast und ein Physiotherapeut das Gleiche?
Krankengymnast ist eine ausrangierte Bezeichnung für Physiotherapeut. Bis 1994 war sie der offizielle Berufstitel, heute wird sie dagegen nicht mehr benutzt, da Krankengymnastik ein Unterbereich der Physiotherapie ist.
Wer bietet in Grünberg Krankengymnastik an?
Krankengymnastik als physiotherapeutischer Teilbereich darf nur von qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Einige Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeführt werden. Kontakte von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Grünberg findest du hier bei dasoertliche.de.
Wie häufig muss ich zur Krankengymnastik?
Pro Woche werden meistens ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Die Therapie kann, wenn nötig, jedoch ausgeweitet werden.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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