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Krankengymnastik in Igensdorf

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Häufige Fragen

Was wird bei Krankengymnastik gemacht?

Mit Krankengymnastik sind vor allem Übungen gemeint, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Daher wird sie oft von Ärzten verordnet. Ein Beispiel sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Ergänzend dazu gibt es passive Maßnahmen, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.

Können auch Kinder Krankengymnastik verordnet bekommen?

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Igensdorf solche Praxen gibt, siehst du hier.

Wie viel kosten 45 Minuten Physiotherapie mit Rezept in Igensdorf?

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Was meint die Bezeichnung Krankengymnastik-ZNS?

Im offiziellen Heilmittelkatalog werden vier Arten von Krankengymnastik unterschieden. Neben der allgemeinen Krankengymnastik (KG) gibt es die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), jene zur Behandlung von schweren Atemerkrankungen (KG-Muko) sowie die zur Behandlung des zentralen Nervensystems und des Rückenmarks (KG-ZNS). Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Unterbereich der Physiotherapie, zu der beispielsweise auch die Manuelle Therapie und verschiedene Massagen gehören.

Wie kann ich Krankengymnastik in Igensdorf beantragen?

Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

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