Krankengymnastik in Kaiserslautern
Hirsch Sonja Krankengymnastik
67657 Kaiserslautern, Innenstadt

Kiefhaber Simone
67663 Kaiserslautern, Innenstadt

Krankengymnastik Helen Schwager-Steger
67655 Kaiserslautern, Innenstadt

E. Jakob Krankengymnastik
67655 Kaiserslautern, Innenstadt

Abele Harald Krankengymnastik
67655 Kaiserslautern, Innenstadt
Birkhofen Claudia Krankengymnastik
67663 Kaiserslautern, Innenstadt
Butzke Dirk Physiotherapie-Zentrum
67663 Kaiserslautern, Innenstadt
Eberle Tom Physiotherapeutische Praxis
67659 Kaiserslautern, Innenstadt
Endres Zuzana Krankengymnastik / Physiotherapie
67663 Kaiserslautern, Innenstadt
Espey Lorenz Praxis für Physiotheraphie u. Krankengymnastikpraxis
67663 Kaiserslautern, Innenstadt
First Medical Contact Sportphysiotherapeut
67663 Kaiserslautern, Innenstadt
Gabel Beate Krankengymnastik
67655 Kaiserslautern
ITZ-Interdisziplinäres Therapiezentrum Praxis für Physiotherapie, Ergotherapie & Logopädie
67655 Kaiserslautern, Innenstadt
Krennrich Isabell u. Karina
67663 Kaiserslautern
Krennrich Isabell u. Karina Krankengymnastik
67663 Kaiserslautern
La Spina Filippo Physiotherapie
67659 Kaiserslautern, Innenstadt
MEDIFIT Physiotherapeutisches Gesundheitszentrum
67655 Kaiserslautern, Innenstadt
NIC Therapiezentrum Praxis für Krankengymnastik
67655 Kaiserslautern, Innenstadt
Palm Christian Praxis für Physiotherapie
67657 Kaiserslautern, Innenstadt
Physio Metzmann
67655 Kaiserslautern, Innenstadt
Physiocare Ehrentraut
67661 Kaiserslautern, Siegelbach
PhysioMed Kaiserslautern Physiotherapie
67659 Kaiserslautern, Innenstadt
PhysioVital Dillenkofer Physiotherapie
67655 Kaiserslautern, Innenstadt
Praxis Karnbach
67661 Kaiserslautern, Hohenecken
Häufige Fragen
Was geschieht bei der krankengymnastischen Behandlung?
Mit Krankengymnastik sind vor allem Therapieformen gemeint, die nach einem Unfall, nach einer Operation oder bei anderen körperlichen Einschränkungen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen mindern sollen. Ein Beispiel sind Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen. Es gibt aber auch passive Übungen, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.
Welche Frist gibt es in Rheinland-Pfalz, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Kaiserslautern. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Manchmal hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch das ist nicht mehr gültig.
Kann Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen helfen?
Nach Angaben der AOK leidet jeder dritte an Rückenschmerzen. Auch wenn die Bewohnenden in Mittelstädten wie Kaiserslautern als besonders gesund gelten, sind auch hier Rückenschmerzen für viele ein Problem. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten übernommen. Genaue Auskunft findest du bei deiner Krankenkasse.
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Kaiserslautern?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
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