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Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, um in Rheinland-Pfalz ein Krankengymnastikrezept einzulösen?

Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit 28 Tage, also auch in Rheinland-Pfalz. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist überholt. Der Zeitraum wurde von 14 auf 28 Tage verlängert.

Wer zahlt Krankengymnastik in Kalenborn (bei Kaisersesch)?

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Wie kann ich Krankengymnastik beantragen?

Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Wieso treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?

Wie bei jedem Sport kann Krankengymnastik Muskelkater auslösen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Was geschieht bei der physiotherapeutischen Behandlung?

Mit Krankengymnastik sind vor allem Therapieformen gemeint, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei anderen körperlichen die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen reduzieren sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten sich aktiv beteiligen, als auch passive Übungen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Dehnung der Muskeln übernimmt.

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