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Krankengymnastik in Ketsch Rhein

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Häufige Fragen

Warum ist Krankengymnastik wichtig?

Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Unter anderem wird sie nach Schlaganfällen oder Operationen eingesetzt, um die Beweglichkeit der Betroffenen aufzubauen. Auch bei vielen Verletzungen kann sie helfen, ebenso bei der "Volkskrankheit" Rückenschmerzen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei unterstützen, Schmerzen zu lindern oder ihnen vorzubeugen.

Wie viel muss ich bei Krankengymnastik in Ketsch zuzahlen?

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.

Wer führt in Ketsch Behandlungen mit Krankengymnastik durch?

Krankengymnastik als physiotherapeutische Fachrichtung darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie nötig. Bestimmte Therapien dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeübt werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Ketsch findest du hier bei dasoertliche.de.

Wie lange muss ich Krankengymnastik machen?

Pro Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Anwendungen. Sollte dies nicht reichen, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.

Wie kann ich Krankengymnastik in Ketsch beantragen?

Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

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