Krankengymnastik in Kusterdingen
aktiv Zentrum für Physiotherapie Athanasios Karadedos *
72072 Tübingen, Südstadt

Peter Gräschus & Martin Rumpel *
72116 Mössingen

Physiotherapie Fritz+Simon
72127 Kusterdingen
Krankengymnastik Binder/Fritz/Simon Gesellschaft mbH Krankengymnastikpraxis
72127 Kusterdingen
Physiotherapie Beate Simon
72127 Kusterdingen
Riedel Elke Praxis für Physiotherapie
72127 Kusterdingen
Praxis für Allgemeinmedizin Dr.med. Petra Dörre u. Dr.med. Christa Lehr Fachärztinnen für Allgemeinmedizin
72127 Kusterdingen
Häufige Fragen
Wie kann ich Krankengymnastik beantragen?
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Womit befasst sich die Krankengymnastik?
Der Begriff Krankengymnastik steht besonders für Therapieformen, die die Beweglichkeit wiederherstellen und Schmerzen lindern sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.
Bis wann muss man in Kusterdingen ein Krankengymnastikrezept einlösen?
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Baden-Württemberg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss, doch diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Um Geringverdiener und chronisch Kranke zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Kusterdingen?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
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