Krankengymnastik in Ladbergen
Praxis für Physiotherapie und Osteopathie Sascha van der Kolk *
49536 Lienen

Krankengymnastik André Kersten *
49525 Lengerich, Hohne
Physioteam Dewald & Hungerberg
49549 Ladbergen

Vithera Therapie Training *
49545 Tecklenburg

Gesundheitszentrum Sass *
49536 Lienen

Bettler Petra Krankengymnastik
49549 Ladbergen
Häufige Fragen
Womit befasst sich die Krankengymnastik?
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Therapieformen, die Schmerzen lindern oder Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Sie wird deshalb häufig von Ärzten verordnet. Dazu zählen beispielsweise Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Daneben gibt es passive Übungen, bei denen der Physiotherapeut die Dehnung der Muskeln übernimmt.
Bis zu welchem Datum muss man in Nordrhein-Westfalen ein Krankengymnastikrezept einlösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich vier Wochen, also auch in Ladbergen. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Manchmal hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr aktuell. Die Frist wurde vom Gesetzgeber um zwei Wochen verlängert.
Warum Zuzahlung zur Krankengymnastik in Ladbergen?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.
Was kann ich außer Krankengymnastik noch für meine Gesundheit tun?
Für Krankengymnastik haben Ärzte nur ein bestimmtes Budget. Sie müssen deshalb abwägen, wer tatsächlich Krankengymnastik braucht. Speziell nach Operationen, bei Unfällen oder Schmerzen kann sie sinnvoll sein. Bei Rückenproblemen kann statt einer Einzelbehandlung eine Gruppentherapie sinnvoll sein. Die ist kostengünstiger und wird deshalb häufiger verschrieben. Rede mit deinem Arzt, ob klassischer Sport eine Alternative für dich sein kann. Gerade in ländlichen und kleinstädtischen Regionen wie Ladbergen gibt es viele Optionen, sich zu bewegen. Und natürlich gibt es die Möglichkeit, Krankengymnastik auch selbst zu bezahlen. Für vorbeugende Krankengymnstik bieten viele Techniker Krankenkasse, AOK und Co außerdem spezielle Programme. Schau dazu am besten einmal auf der Webseite deiner Krankenkasse nach Informationen.
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