Krankengymnastik in Morsbach
Krankengymnastik A. Naumann *
51545 Waldbröl
Creuels Petra Physiotherapie
51597 Morsbach
Gesundheitszentrum Re-Action
51597 Morsbach
Hölper U. REHA-Fit
51597 Morsbach
Physiopoint Inh. David Debus
51597 Morsbach
Physiopoint Inh. David Debus, Physiotherapeut
51597 Morsbach
Physis Praxis für ganzheitliche Physiotherapie
51597 Morsbach, Lichtenberg
Häufige Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen Krankengymnastik und Physiotherapie?
Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie, so wie Nordrhein-Westfalen ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Wie viele Termine Krankengymnastik sind nötig?
Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer die Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Morsbach?
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Was verursacht Schmerzen nach krankengymnastischen Übungen?
Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass du Muskelkater bekommst. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch fast immer wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.
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