Krankengymnastik in Plettenberg
Kalthoff Lars
58840 Plettenberg
TherapieHaus Plettenberg
58840 Plettenberg
Eisenbach Tanja u. Appelbaum Jörg
58840 Plettenberg, Kückelheim
M.R. Body & Soul / Massage- und Hypnosetherapie
58840 Plettenberg
Schawag Petra Physiotherapeutin
Stute J. Krankengymnastik
58840 Plettenberg
Häufige Fragen
Welcher Arzt kann Krankengymnastik verschreiben?
Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Nicht selten sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.
Sind ein Krankengymnast und ein Physiotherapeut das Gleiche?
Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Die offizielle Bezeichnung lautet allerdings seit 1994 nur Physiotherapeut. Der Spitzenverband des Gewerbes benannte sich schon 1979 von Zentralverband Krankengymnastik in Deutscher Verband für Physiotherapie um. Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist die Bezeichnung Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Bis wann muss man ein Krankengymnastikrezept einlösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Nordrhein-Westfalen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist veraltet. Die Frist wurde um 14 Tage verlängert.
Wie oft muss ich zur Krankengymnastik?
In einer Woche werden üblicherweise ein bis zwei Sitzungen Krankengymnastik abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Normalerweise starten Patienten mit sechs Terminen. Sollte das nicht genügen, kann ein zusätzliches Rezept ausgestellt werden.
Muss ich bei der Krankengymnastik in Plettenberg eine Zuzahlung leisten?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
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