Krankengymnastik in Remshalden Grunbach
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Häufige Fragen
Bis zu welchem Datum muss man in Baden-Württemberg ein Krankengymnastikrezept einlösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Remshalden. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein genaues Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Manchmal hört man, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch das ist nicht mehr aktuell.
Können auch junge Leute Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die mit Hilfe von Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Remshalden solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wie viel muss ich bei Krankengymnastik in Remshalden zuzahlen?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft erhältst du bei deiner Krankenkasse.
Wie finde ich in Remshalden einen Krankengymnasten oder eine Krankengymnastin?
In Remshalden und Umgebung gibt es zahlreiche Praxen für Physiotherapie, die Krankengymnastik durchführen dürfen. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, welche aber meistens nur für die Patienten dieser Institute zuständig. Welche Praxen es in Remshalden gibt, liest du hier bei dasoertliche.de.
Wie kann ich Krankengymnastik in Remshalden beantragen?
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
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