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Krankengymnastik in Salzhausen

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Christine Rabeler Physiotherapie Praxis Physiotherapie

Physiotherapie
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Stölting Burkhardt Physiotherapeut

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Sundermeyer Dörte Physiotherapie für Frauen

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Häufige Fragen

Welche Methoden kommen in der Krankengymnastik zum Einsatz?

Krankengymnastik beinhaltet üblicherweise Therapieformen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Ein typischer Bestandteil sind Dehn- und Bewegungsübungen, bei denen die Patienten selbst aktiv werden. Daneben gibt es passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut die Muskeln gezielt streckt.

Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Salzhausen?

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Wo finde ich Adressen von Krankengymnastik-Praxen in Salzhausen?

Krankengymnastik darf nur von ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dazu ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Einige Behandlungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern angeboten werden. Adressen von Praxen mit Schwerpunkt Krankengymnastik in Salzhausen findest du hier bei dasoertliche.de.

Wieso treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?

Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber trotzdem deinen Physiotherapeuten darauf an.

Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Jahreseinkommen vor Steuern von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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