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Krankengymnastik in Schalksmühle

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Häufige Fragen

Bis wann muss man in Nordrhein-Westfalen ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?

Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Schalksmühle. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch das ist nicht mehr aktuell.

Wie häufig sollte ich wöchentlich zur Krankengymnastik gehen?

In einer Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Das erste Rezept umfasst meist sechs Termine. Sollte das nicht ausreichen, kann ein weiteres Rezept ausgestellt werden.

Zahlt die Krankenkasse in Schalksmühle Krankengymnastik?

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.

Wie kann ich Krankengymnastik in Schalksmühle beantragen?

Krankengymnastik wird meistens nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.

Kann Krankengymnastik auch bei Rückenschmerzen helfen?

Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Schalksmühle arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

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