Krankengymnastik in Schortens Heidmühle
Krankengymnastik Lünemann
26419 Schortens, Heidmühle
Physiotherapie Deya
26419 Schortens, Heidmühle
Kunze Meike Gesundheitspraxis
26419 Schortens, Heidmühle
Häufige Fragen
Kann Krankengymnastik bei Rückenschmerzen helfen?
Krankengymnastik ist eine anerkannte Therapie bei Rückenschmerzen. Oft ist alleine der Aufbau der Rückenmuskulatur ein essentieller Baustein im Kampf gegen Rückenschmerzen. Rezepte für Krankengymnastik werden von Ärzten verschrieben. Aber auch ohne Einbezug der Ärzte übernehmen viele Krankenkassen die Gebühren für Rückenschule und Rückengymnastik, oft sogar 80 bis 100 Prozent.
Wie kann ich Krankengymnastik in Schortens beantragen?
Krankengymnastik wird Normalerweise nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Orthopäde, Chirurg oder Neurologe. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Was kosten 45 Minuten Physiotherapie mit Rezept in Schortens?
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Was ist der Unterschied zwischen einem Krankengymnasten und einem Physiotherapeuten?
Krankengymnast und Physiotherapeut bedeuten genau das Gleiche. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Teilbereich der Physiotherapie. Deshalb ist der Name Physiotherapeut treffender.
Bis wann muss man ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das bestimmt die sogenannte Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch in Schortens. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von zwei Wochen begonnen werden muss. Doch keine Sorge, diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
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