Krankengymnastik in Schönefeld
AktivSport Trebbin Physiotherapie Matthias Wiechmann *
14959 Trebbin

Allegro Physiotherapie Elmrich, Janet *
15712 Königs Wusterhausen, Senzig

PhysioTherapie Hanisch *
15745 Wildau

M. Thierbach TherapieZentrum *
15711 Königs Wusterhausen

Osteopathie Bioresonanz Letkemann, Bernd *
15827 Blankenfelde-Mahlow

Häufige Fragen
Bis wann muss man in Brandenburg ein Rezept für Krankengymnastik einlösen?
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Brandenburg. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein Gültigkeitsdatum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Aber diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Wie finde ich einen Krankengymnasten oder eine Krankengymnastin in Schönefeld?
Krankengymnastik als physiotherapeutische Fachrichtung darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine dreijährige Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Physiotherapie notwendig. Bestimmte Leistungen dürfen auch von medizinischen Masseuren oder medizinischen Bademeistern ausgeübt werden. Kontakte von Physiotherapie-Praxen in Schönefeld findest du hier bei dasoertliche.de.
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Schönefeld?
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Was ist die Ursache von Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Wie bei jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Das gilt auch für andere Schmerzen. Meistens wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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