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Krankengymnastik in Stadtallendorf

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Krankengymnastik-Massage Wolfgang Schmitz

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Schmitz Wolfgang Praxis für Krankengymnastik

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Häufige Fragen

Wie lange muss ich Krankengymnastik machen?

Üblicherweise dauert eine Krankengymnastik-Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Das Gute ist, dass Ärzte und Krankengymnasten deine Entwicklung überwachen und dir sagen können, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.

Wie viel kostet einmal Krankengymnastik in Stadtallendorf?

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten 90 Prozent der Kosten von der Krankenkasse erstattet, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.

Wie viele Krankengymnastikrezepte kann ich pro Jahr bekommen?

Im Normalfall werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Therapiestunden gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach Operationen und schweren Verletzungen werden zum Teil auch drei Rezepte ausgestellt. Eine höhere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.

Warum habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?

Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Muskeltraining, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Krankengymnastik?

Die Gebührentabelle für Privatversicherte und Behilfeberechtigte entspricht meistens der für Selbstzahler. Eine Sitzung von 15 bis 20 Minuten schlägt mit ungefähr 45 Euro zu Buche. Diese Gebühren können anschließend bei der Versicherung - oder bei Beamten bei der Beihilfestelle - eingereicht und erstattet werden. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen wird Krankengymnastik übernommen, wenn sie vom Arzt verordnet wurde. Viele Krankenversicherungen übernehmen außerdem noch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen.

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