Krankengymnastik in Wallmerod
Kalpers Markus , Werner-Kalpers Andrea Physiotherapie
56414 Wallmerod
Häufige Fragen
Womit befasst sich die Krankengymnastik?
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Aktivitäten und Übungen, die bei körperlichen Einschränkungen wie beispielsweise Schmerzen mindern und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Dazu gehören sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Methoden, bei denen der Physiotherapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.
Was sind die Gründe von Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Wie bei jeder Art von Muskeltraining kannst du auch von der Krankengymnastik einen Muskelkater bekommen. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn die nötige Kondition fehlt. Doch meistens wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei 45 Minuten Krankengymnastik in Wallmerod?
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Können auch junge Leute Krankengymnastik verschrieben bekommen?
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Wallmerod solche Praxen gibt, siehst du hier.
Bis wann muss man in Rheinland-Pfalz ein Krankengymnastikrezept einlösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt deutschlandweit vier Wochen, also auch in Rheinland-Pfalz. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft wirst du hören, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell.
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