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Krankengymnastik in Zapfendorf

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Häufige Fragen

Gibt es in Zapfendorf auch Krankengymnastik für junge Leute?

Ob jung oder alt, Krankengymnastik ist für jedes Alter geeignet, Kinder eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass es eine körperliche Beschwerde gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapeuten widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Zapfendorf solche Praxen gibt, siehst du hier.

Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Zapfendorf?

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Wer kann mir ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen?

Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Therapiebedarf meist am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.

Sollte ich bei Rückenschmerzen zur Krankengymnastik gehen?

Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Zapfendorf arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?

Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.

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