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Krankengymnastik in Zetel

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Häufige Fragen

Was kostet Krankengymnastik ohne Rezept in Zetel?

Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Welche Gründe gibt es für Schmerzen im Anschluss an Krankengymnastik?

Nach der Krankengymnastik kann es, wie bei jedem Sport, vorkommen, dass man Muskelkater bekommt. Dies trifft insbesondere zu, wenn dein Trainingszustand mangelhaft ist. Aber fast immer wird es von Trainingseinheit zu Trainingseinheit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich aber dennoch deinen Physiotherapeuten darauf an.

Welche Techniken nutzt die Physiotherapie?

Krankengymnastik umfasst üblicherweise Übungen, die Schmerzen lindern und die Beweglichkeit wiederherstellen sollen. Zu den Übungen zählen aktive Dehn- und Bewegungsformen, bei denen die Patienten aktiv beteiligt sind. Es gibt aber auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut die Muskeln mobilisiert.

Ist Krankengymnastik eine Lösung für Rückenschmerzen?

Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Zetel arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?

Grundsätzlich ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Arztbesuche, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie beispielsweise Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.

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