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„Ich bekomme seit fast einem Jahr regelmäßig dieses wunderbare Käseblatt, welches dem Verlag als Rechtsgrundlage
und Versteck für den beigelegten Stapel an Werbung dient geliefert. Das wäre so ja im Sinne des vor mir Bewertenden, nur dass ich bereits x-mal ein Zustellungsverbot gegenüber dem Verlag ausgesprochen habe. Aufkleber am Briefkasten "keine Werbung" werden ignoriert, da es sich nicht um Werbung sondern eine gratis Zeitung handelt. Auf den Stapel an Prospekten angesprochen die in die Zeitung einfelegt sind erklärt man mir diese seien durch das Einlegen in den redaktionellen Teil Bestandteil der Zeitung und somit rechtlich auch keine Werbung. Bei meinem letzten (10ten 15ten Anruf) werde ich erneut nach meiner Anschrift gefragt damit man dem Zusteller mal so richtig den Kopf abreissen könne , denn der sei schliesslich rechtlich dafür verantwortlich und müsse wohl mit einer Strafzahlung rechnen( hierbei handelt es sich zumindest in unserem Zustellungsgebiet in der Regel um Kinder (geschätzt 12Jahre ) denen ich sicher keinen Ärger machen wollte, was ich dem Mitarbeiter auch klarzumachen versuchte, da ich hier sehr wohl Verlag als Herausgeber und nicht den minderjährigen Zusteller in der Verantwortung sehe.Getroffene Vereinbarungen wie die Zahlung einer Entsorgungsgebühr ( zur weiterleitung an denZusteller durch mich als Entschädigung für die ungerechtfertigte Strafzahlung) werden nicht erinnert.Schriftliche Vereinbarungen wie Kopie des Zustellungsverbotes werden ohne Unte
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„Ich bekomme seit fast einem Jahr regelmäßig dieses wunderbare Käseblatt, welches dem Verlag als Rechtsgrundlage
und Versteck für den beigelegten Stapel an Werbung dient geliefert. Das wäre so ja im Sinne des vor mir Bewertenden, nur dass ich bereits x-mal ein Zustellungsverbot gegenüber dem Verlag ausgesprochen habe. Aufkleber am Briefkasten "keine Werbung" werden ignoriert, da es sich nicht um Werbung sondern eine gratis Zeitung handelt. Auf den Stapel an Prospekten angesprochen die in die Zeitung einfelegt sind erklärt man mir diese seien durch das Einlegen in den redaktionellen Teil Bestandteil der Zeitung und somit rechtlich auch keine Werbung. Bei meinem letzten (10ten 15ten Anruf) werde ich erneut nach meiner Anschrift gefragt damit man dem Zusteller mal so richtig den Kopf abreissen könne , denn der sei schliesslich rechtlich dafür verantwortlich und müsse wohl mit einer Strafzahlung rechnen( hierbei handelt es sich zumindest in unserem Zustellungsgebiet in der Regel um Kinder (geschätzt 12Jahre ) denen ich sicher keinen Ärger machen wollte, was ich dem Mitarbeiter auch klarzumachen versuchte, da ich hier sehr wohl Verlag als Herausgeber und nicht den minderjährigen Zusteller in der Verantwortung sehe.Getroffene Vereinbarungen wie die Zahlung einer Entsorgungsgebühr ( zur weiterleitung an denZusteller durch mich als Entschädigung für die ungerechtfertigte Strafzahlung) werden nicht erinnert.Schriftliche Vereinbarungen wie Kopie des Zustellungsverbotes werden ohne Unterschrift zugesendet...
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„Ich bekomme seit fast einem Jahr regelmäßig dieses wunderbare Käseblatt, welches dem Verlag als Rechtsgrundlage
und Versteck für den beigelegten Stapel an Werbung dient geliefert. Das wäre so ja im Sinne des vor mir Bewertenden, nur dass ich bereits x-mal ein Zustellungsverbot gegenüber dem Verlag ausgesprochen habe. Aufkleber am Briefkasten "keine Werbung" werden ignoriert, da es sich nicht um Werbung sondern eine gratis Zeitung handelt. Auf den Stapel an Prospekten angesprochen die in die Zeitung einfelegt sind erklärt man mir diese seien durch das Einlegen in den redaktionellen Teil Bestandteil der Zeitung und somit rechtlich auch keine Werbung. Bei meinem letzten (10ten 15ten Anruf) werde ich erneut nach meiner Anschrift gefragt damit man dem Zusteller mal so richtig den Kopf abreissen könne , denn der sei schliesslich rechtlich dafür verantwortlich und müsse wohl mit einer Strafzahlung rechnen( hierbei handelt es sich zumindest in unserem Zustellungsgebiet in der Regel um Kinder (geschätzt 12Jahre ) denen ich sicher keinen Ärger machen wollte, was ich dem Mitarbeiter auch klarzumachen versuchte, da ich hier sehr wohl Verlag als Herausgeber und nicht den minderjährigen Zusteller in der Verantwortung sehe.Getroffene Vereinbarungen wie die Zahlung einer Entsorgungsgebühr ( zur weiterleitung an denZusteller durch mich als Entschädigung für die ungerechtfertigte Strafzahlung) werden nicht erinnert.Schriftliche Vereinbarungen wie Kopie des Zustellungsverbotes werden ohne Unterschrift zugesendet...
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„Wir bekommen wöchentlich die Zeitung Blick Aktuelll fürs Maifeld. Der Erscheinungstag ist Donnerstag,
aber leider bekommen wir die Zeitung oftmals sehr spät Samstag oder gar erst am Sonntag.
Da oft schon Veranstaltungshinweise und Termine für Freitag oder Samstag da drin stehen , erfährt man sie zu spät, was ärgerlich ist.
Da die Zeitung auch als amtliches Mitteilungsblatt fungiert sollte sie mit mehr sorgfalt ausgetragen werden.
Auch ein mehrmaliges Reklamieren beim Verlag bringt anscheinend gar nichts.
...”
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