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„Leider muss per Rechtsanwalt das Guthaben aus der Hausgeldabrechnung zurückgefordert werden. Auf schriftliche
Anfragen, selbst per Einschreiben, wird nicht geantwortet. Es ist ein schwieriges Unternehmen und daher von einer Geschäftsbeziehung abzuraten. Der Verkauf einer Eigentumswohnung wurde behindert und unnötig über Monate in die Länge gezogen, weil Frau Löh die Zustimmung zum Verkauf erst einmal grundlos verweigert hatte. In den Kaufvertrag und andere sensible Daten hat Frau Löh anderen Miteigentümern Einsicht gewährt.
...”
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