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„Ich habe eine RMV Jahreskarte, deren Gebühr jährlich vom Konto abgebucht werden soll. Für die Verwaltung
dieser RMV Jahreskarten ist der OVB zuständig. Nachdem das in den ersten beiden Jahren geklappt hat, baute der OVB im Jahr 2012 einen Tippfehler in die Bankverbindung ein und konnte deshalb die Jahresgebühr nicht abbuchen.
Daraufhin haben sie den Betrag gemahnt. Ich habe den Betrag überwiesen und dem OVB NACHWEISLICH die korrekte Kontoverbindung gesendet.
Der OVB hat es nicht geschafft die korrekte Kontoverbindung einzupflegen, hat erneut versucht von dem falschen Konto abzubuchen, ist gescheitert und hat gemahnt. Ich habe es wieder ÜBERWIESEN und wollte die Einzugsermächtiung entziehen, aber die Jahreskarte gäbe es nur mit Einzugsermächtigung - na ja, wenn sie die wenigstens richtig bearbeiten können. Deshalb habe ich zur Sicherheit nochmal die korrekte Kontoverbindung gesendet.
Und obwohl ich von meiner Überweisung den Beleg gesendet habe, hat der OVB mir den Betrag samt Mahngebühr abgebucht. Auf meinen Einspruch hin, haben sie mir gütigerweise die Jahresgebühr erstattet, nicht aber die Mahngebühr. Trotz eigenem Fehler!
...”weniger