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„Bin seit über 20 Jahren Stammkunde bei Schessl /münchenmusik. Hatte im Februar 2020, also kurz vor Corona,
Tickets für ein Brunnenhofkonzert im Sommer erworben - dann kamen Lockdown und die Absage der Großveranstaltungen. Habe daraufhin um Rückerstattung der Tickets gebeten.
Die lapidare Antwort: die Rückerstattung des vollen Ticketpreises ist nicht möglich - 'Wir handeln gemäß des geltenden Gesetzes „zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsrecht“ vom 15. Mai 2020 (Artikel 1, § 5). Corona-Gutscheine sind eine einmalige Sonderregelung in einer nie dagewesenen Situation. Besonders ist..., dass dieses Gesetz rückwirkend gilt für alle Karten, die vor dem 8. März 2020 erworben wurden. Bereits die Formulierungshilfe für das Gesetz seit Anfang April enthielt diese Regelungen. Eine Auszahlung des gesamten Eintrittspreises ist erst zum 31. Dezember 2021 vorgesehen, sollte der entsprechende Gutschein nicht vorher eingelöst worden sein...'
Das hat mich schon erheblich verärgert - ich habe in den letzten 20 Jahren Tickets im Wert von einigen tausend Euro gekauft und werde nun so 'abgespeist'. Was aber dem ganzen den Hut aufsetzt, ist die Tatsache, dass auf meine erneute Bitte um gesetzmäßige Rückerstattung zum 31.12.21 (am 12.12.21 per Mail gesendet) KEINERLEI Reaktion erfolgte!!!! Das Geld habe ich natürlich auch noch nicht auf meinem Konto.
Fazit: ACHTUNG vor dieser Agentur -wenn die Tickets bezahlt sind, sieht man bei Komplikationen sein Geld nicht wieder!
...”weniger
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„Es zeugt nicht von grosser Offenheit,wenn man telefonisch überhaupt nicht mehr zu erreichenist.Veranstalter,welche
entgegen den Empfehlungen von Ministerien Grossveranstaltungen trotzdem stattfinden lassen wollen handeln verantwortungslos
...”weniger
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