via Das Örtliche
Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über Das Örtliche eingeholt.
„Diese hessische Notarkammer deckt die Machenschaften ihrer Mitglieder und sorgt sich nicht um die Einhaltung
ihrer eigenen Vorschriften zum Schaden Dritter. So erklärt diese Notarkammer, ein Notar müsse nicht überprüfen, ob eine Ehe tatsächlich bereits rechtskräftig geschieden sei oder nicht. Er dürfe sich auf die Angaben der Verkäuferseite verlassen. Dagegen heißt es in der Bundesnotarordnung in § 14 Allgemeine Berufspflichten, unter Absatz (2):
„Er hat seine Amtstätigkeit zu versagen (..) insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.“ Im Falle des Verkaufs von Teilen eines Zugewinns ist der Notar demnach sogar dazu verpflichtet, die erfolgte rechtsgültige Scheidung zu überprüfen, Dies geschieht am besten durch Vorlage der Scheidungsurkunde. Im Falle des Notars Hans Boml, Wald-Michelbach, um den es hier geht, ist dies nicht erfolgt. Schlimmer noch: Es ist sogar davon auszugehen, dass dieser Notar an dem erkennbaren unerlaubten und unredlichen Zweck der notariellen Beglaubigung eines Kaufvertrages mitgewirkt hat, nicht nur weil er nicht die Vorlage der Scheidungsurkunde verlangte, sondern weil hier ein Notariat im tiefen Odenwald mit der Beglaubigung eines Kaufvertrages beauftragt wurde, obwohl beide Vertragspartner im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen, wo es Dutzende von Notaren gibt, von der Großstadt Darmstadt ganz zu schweigen!
...”weniger
via golocal
Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über golocal eingeholt.
„Diese Notarkammer deckt ihre Mitglieder, wie das Beispiel des Notars Boml aus Wald-Michelbach zeigt (Az.:
B/7/2022 12/z):
Dieser Notar Boml ließ dazu instrumentalisieren, den Verkauf einer Immobile, die zum Zugewinn gehört, zu beglaubigen, obwohl die Ehe noch nicht geschieden ist. Hierzu reichte ihm allein die mündliche Versicherung der Verkäuferin, die ihren Ehegatten aus dem gemeinsamen Haus warf, weil er ihr gemäß §173 strafbares Verhältnis zum Sohn Kevin störte, die Ehe sei bereits geschieden! Möglich ist diese notarielle Beglaubigung nur, weil hierzulande kein Staat im rechtsstaatlichen Sinne vorliegt, wie der Missbrauchsskandal zeigt.
So weist der Präsident, Herr Dr. Oliver Habighorst, darauf hin, dass ein Notar nicht verpflichtet ist, Nachforschungen anzustellen, ob die Ehe wirklich geschieden ist. Wie dem auch sei, die Ehe ist noch nicht geschieden und Potsdamer Immobilie, der notariell beglaubigte Kaufgegenstand, gehört zum Zugewinn (54 F 467/11 GÜ).
Daher ist der Verkauf ab initio null und nichtig. Daher ist diese Notarkammer aufgefordert, den angeblichen Verkauf wieder rückgängig zu machen, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Doch dies zu tun weigert sich diese Notarkammer.
Entsprechend muss sie auch bewertet werden.
...”weniger
Legende: 1 Bewertungen stammen u. a. von Drittanbietern