Oberlandesgericht Justizbehörden Frankfurt am Main hat das SELLWERK Trusted Siegel noch nicht aktiviert
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„Die Bundesvorsitzende der Grünen und Mitglied des Deutschen Bundestags, Frau Ricarda Lang lässt über
die Kanzlei Preu, Bohlig und Partner Serienanzeigen stellen. Die werden dann an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gesendet. Offenbar besteht hier ein fragwürdiges "Geflecht": es werden Daten aus dem Jahr 2021 abgefragt, obgleich die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit den EU-Recht nicht vereinbar ist.
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„Diese oberste hessische Rechtsprechung, Richter Kirchhoff, Dr. Stark, Jungblut, hält gemäß Urteil vom
26.09.2022 (Az.: 22 U 65/22) für Recht, einen Immobilienkredit, Bestandteil des Zugewinns, über den noch nicht entschieden und die zugehörige Ehe noch nicht geschieden wurde, durch einen Dritten abzulösen und die Summe sittenwidrig auf einmal vom Ehegatten, nämlich von mir, einzufordern.. Hierfür ist eindeutig das Familiengericht zuständig!
Hintergrund: Die Noch-Ehefrau Ehefrau Elzbieta Ewa Klezl, geborene Kaleta, geschiedene Olearczyk, wohnhaft Alte Mainzer Landstraße 53a in 64807 Dieburg, Tel.: 06071/201380, veräußerte ihren hälftigen Anteil an der gemeinsam in der Ehe erworbenen Immobilie in Potsdam, Hegelallee 45, ihrem Lebenspartner Horst Wendel. Obwohl die Gütertrennung noch nicht erfolgte und die Ehe noch nicht geschieden ist, beglaubigte der Notar Hans Boml, Wald-Michelbach (UR Nr. 29/2020) den Kaufvertrag über diese halbe Wohnung. Diese Immobilie war wegen des Zugewinnausgleichs durch den Sachverständigen Carlo Gross begutachtet worden (Az.: 54 F 467/11 GÜ).
Ohne mein Wissen und gegen meinen Willen hatte die ING-DiBa erlaubt, was sie mir gegenüber nicht getan hatte, den Kredit über diese Immobilie durch den Lebenspartner der Noch-Ehefrau, Horst Wendel, abzulösen, um von mir in sittenwidriger Weise meinen Anteil an der Kreditsummenanteil einzufordern. Dafür gab ihm dieses hessische Oberlandesgericht zu meinem Nachteil Recht.
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„„Nein, denn der Volksgerichtshof arbeitete, formal juristisch gesehen, korrekt“ antwortete der Jurist
Dr. Fabian von Schlabrendorff vor Studenten auf eine Frage. Diese Korrektheit vermisst man bei diesem Gericht. Obwohl das Bundesministerium für Familie etc 2004 eine Studie über häusliche Gewalt gegen Männer vorlegte, darin einen zentralen Aspekt sieht und empfiehlt, dies ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, sowie Hilfen für gewaltbetroffene Männer fordert, geht dieses Gericht bei Gewalt stets von männlicher Auslösung und Täterschaft aus. Falls die Indizien dem widersprechen, werden sie umgedeutet. So gilt für den 6. Senat als Beweis für die Täterschaft des Mannes, dass er auf der Ehefrau saß. Dabei hatte er getan, was die Polizei bei Gewalttätern empfiehlt: Zu Boden zu drücken, drauf zu setzen, auf die Polizei warten. Diesem Gericht ist glaubwürdig, dass eine Frau mit lebensbedrohlicher Kopfverletzung und punktuellen Einblutungen im Gehirn mittels Auto zu Kliniken fährt, wo sie nach eingehender Untersuchung nach Hause entlassen wird, um Folgetags bei Gericht einen Meineid zu schwören sowie eine Wegweisung gegen den Ehemann zu erwirken, damit er sich nicht mehr dem Haus nähere, das von seinem Erbe erbaut wurde, er arbeitslos, obdachlos und krank wird und nicht mehr an seine Sachen, Dokumente und sein Geld herankommt. Dies tut das Gericht, um einen ungestörten Mutter-Sohn-Inzest zu ermöglichen. Damit macht sich dieses Gericht der Begünstigung einer Straftat schuldig.
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