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„Habe im Juni 2025 in Binz an der Villa Victoria geparkt und der Automat brachte immer zum Ausdruck "Transaktion
abgeprochen ". Habe vom Automaten ein Fotogemacht und es kam sogar ein Zettel herraus , welcher den Abruch bestätigte. Es ging allen Parkern den Tage so. Als legte ich meine Parkuhr laut §13 StVO ins Auto. Nach zwei Stunden kamen wir zurück und das Problem am Automaten war immer noch. Nun erhalte ich eine Zahlungsaufforderung von 58,95€.
Kenner Hat die Parkuhr kontrolliert und den Service dieses Unternehmens sollte man meiden.
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„DAS PARKEN WAR TEURER ALS MEIN EINKAUF
Leider muss man mindestens 1 Stern vergeben! Nach all dem Ärger
mit diesem Verein, würde ich keinen Stern vergeben!
Ich habe auf dem Lidl Parkplatz in Mgdeburg geparkt, um dort einkaufen zu gehen. Ich habe nachweislich zu dem Zeitpunkt zum ersten Mal in meinem Leben eine Gleitsichtbrille getragen. Aus diesem Grund habe ich die Parkuhr falsch eingestellt. Parkplatzwärter beruhigte und sagt ich soll gleich eine Mail an PRS schreiben. Nach Aufforderung von PRS schickte ich den Strafzettel und Kassenzettel von Lidl hin. Leider kam nach 5 Mails keine Antwort . Aber ich bekam eine Mahnung. Nun sind es schon 53 Euro. Ich schrieb daraufhin nochmal 3 Mails. Dann kam endlich eine Antwort.
Kurzfassung..Ich muss bezahlen und eine weitere Mail kann ich mir sparen, sie werden nicht mehr reagieren.
Traurig, nicht verständnisvoll und Kundenfreundlichkeit sieht anders aus, auch von den ganzen Supermärkten ect.
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„Am 24.10.2024 habe ich beim Asklepios Westklinikum Hamburg geparkt. Das Gelände ein totales Chaos, da
überall - auch auf den Parkflächen - Baumaßnahmen durchgeführt wurden.
Kurz nach 12:00 Uhr bin ich auf das Asklepiosgelände, die Schilder mit den Gebühren so klein, dass sie im Vorbeifahren nicht lesbar…um 12:17 Uhr hat jemand ein Ticket mit einer Vertragsstrafe von 46,00 Euro drangemacht. Im öffentlichen Raum kostet das nach Bußgeldkatalog 20,00 Euro. 130 Prozent mehr - Abzocke.
Verstößt gg. Paragraph 307 BGB - sittenwidrig.
Widerspruch eingereicht - abgelehnt. Androhung von Mahnkosten und das der Einzug Weiterbetrieben wird.
Geschäftsführung der Asklepios angeschrieben, da PRS SCHRIFTLICH bestätigt hat, dass dieses Vorgehen und die Preise mit der GF der Asklepios abgesprochen sind.
Ich werde keine außergerichtlichen Zahlungen leisten!
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„Bei meinem Aufenthalt im Ostseebad Damp am 16.10.24 parkten wir auf einem von PRS bewirtschafteten Parkplatz.
Die Anzeige wies auf Parken mit Parkscheibe hin, woraus wir schlossen, dass kein weiterer Parkschein nötig ist.
Gestern erhielt ich eine Zahlungsforderung über 37,45 Euro, das angeblich notwendige Tagesticket hätte 1,50 Euro gekostet. Die unübersichtliche Ausweisung der Parkkosten legt die Vermutung nahe, dass dies gezielt so gestaltet wurde. Unglücklicherweise lebe ich zu weit entfernt, um die Situation erneut prüfen zu können, und habe daher den Betrag zähneknirschend überwiesen.
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„Am 17.04.24 haben wir den Parkplatz Ostseebad Damp für einen Krankenhausbesuch genutzt. Beim Befahren
des videoüberwachten Parkplatzes wird das Kennzeichen gescannt. Beim Bezahlen an einem entsprechenden Automaten, wurde dies nach Eingabe aber nicht erkannt. Auch an einem anderen Automaten versuchten wir erfolglos unsere Parkgebühr zu entrichten, es wurde aber jeweils ein Parkschein mit 0,00 € ausgeworfen. Ein Ansprechpartner befand sich nicht vor Ort. Am 15.05.24 erhielten wir eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 37,45 € (angebliches Tagesentgelt war 1,50 €). Wir legten Widerspruch (mit den entsprechenden Tickets der gescheiterten Bezahlvorgänge) ein und baten um Überprüfung der technischen Gerätschaften sowie ggf. um Auswertung der Aufzeichnungen, wodurch unsere Aussage entsprechend bestätigt hätte werden können. Auf unserem Widerspruch erfolgte eine Mahnung (nun insgesamt 43,30 €) aber keine konkrete Stellungnahme. Den vielen schlechten Rezessionen entnehmen wir, dass dieses Unternehmen dringend einmal einer betrieblichen Überprüfung unterzogen werden sollte und haben uns aus diesem Grund an die Verbraucherzentrale gewandt. Auch stellt sich uns die Frage, ob die Geräte einer technischen Wartungspflicht unterliegen und diese auch entsprechend eingehalten wird.
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