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„Da ich als juristischer Laie leider einen Paragraphen in einem Kaufvertrag übersehen habe, fordert die
Kanzlei jetzt von mir den Betrag von knapp 1000,-€.
Zu Gesprächen oder einem Rückruf hat sich die Kanzlei Probst nicht herabgelassen. Nun werde ich diese Rechnung wohl bezahlen müssen. Ich kann nur dringend von der Beauftragung o.g. Kanzlei abraten, da man selbst oder seine Geschäftspartner, formaljuristisch in Ordnung; gnadenlos über den Tisch gezogen wird. Also: Finger weg von solchen Menschen!
Das ergibt ein minus von mindestens 6 Sternen!
...”weniger
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„Die Vorbereitung und Abwicklung des von Herrn Probst beurkundeten Grundstückskaufvertrages erfolgte professionell
und zügig. Es gab keinerlei Beanstandungen. Auch die Mitarbeiter im Notariat haben freundlich und kompetent gearbeitet. Ich kann das Büro nur empfehlen.
...”weniger
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„Ich würde gerne minus 5 Sterne geben - das geht aber leider nicht. Ich bewerte meine Erfahrung mit Herrn
Probst und seiner Kanzlei. Also, ich rate sehr sehr stark ab. Grauenhafte Erfahrung - ich erinnere mich wie ein Alptraum. Kurz: 1. Die Kanzlei macht mehreren schweren Fehler die sind nicht rechtzeitig korrigiert. 2. Die Kaufpreisfälligkeit kommt nach 3 Monate nach dem Notartermin. 3. Ich bekomme die Rechnung mit dreistelligen Bereitstellungszinsen. 4. Notar ist sehr unfreundlich und akzeptiert die Fehler nicht.
Details und Fakten:
1. Dumme Fehlern wie "Käufer" statt "Verkäufer" oder fascher Name im einfachen Vertragsentwurf - ok, wir fangen aber nur an...
2. Grundschuldbestellungsurkunde an falscher Bank geschickt
2. Fehler in der Beschreibung des Kaufobjekts; Ergebnis: Verzögerung der Vormerkungeintragung
3. Falsche Blattnummer; Ergebnis: Verzögerung der Grundschuldeintragung.
4. Die Kanzlei antwortet die Briefe und korrigiert die Fehler mit 1,5-Monatiger Verzögerung
5. Ich musste dieses Chaos selbst aussortieren: die ärgerliche tägliche Telefonate mit Kanzlei, Bank und Grundbuchamt.
6. Ergebnis von (3) und (4) ist die Kaufpreisfälligkeit die kommt nach fast 3 Monate nach dem Notartermin und die Rechnung mit dreistelligen Bereitstellungszinsen von Bank.
7. Herr Prosbt antwortet dass der Notar ist für die Kaufpreisfinanzierung nicht verantwortlich und weigert die Fehler. Trocken, juristisch und sinnlos.
...”
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Das sagt das Web über "Rath, Probst & Partner Rechtsanwälte und Notare"