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Die hier abgebildeten Bewertungen wurden von den Locations über golocal eingeholt.
„Der Schreck ist mittelmäßig, wenn per Email eine Anwaltskanzlei mit einer Abmahnung wegen eines ungerechtfertigt
bei eBay zum Verkauf eingestellten Artikels droht.
Zu viel Spam ist unterwegs, wird im Postfach mehr oder weniger automatisch aussortiert und bestenfalls ignoriert.
Der Schreck wird groß, wenn 2 Tage später die gleiche Anwaltskanzlei ihre Forderungen schriftlich per Briefpost stellt.
Es wird also ernst, die Zeit zur Reaktion ist mit 8 Tagen knapp bemessen und guter Rat momentan nicht vorhanden. Und / oder teuer.
Die norddeutsche Kanzlei als Vertreterin der Rechte eines Musikverlags verbietet mir den Verkauf eines Tonträgers, da dieser illegal entstanden sei.
Der Tonträger soll an die Kanzlei geschickt werden, eine Unterlassungserklärung ist zu unterzeichnen und eine Abmahngebühr in Höhe von etwa 800 Euro zu zahlen. Bei Nichtzahlung wird ein gerichtliches Verfahren angedroht, um die Forderungen durchzusetzen.
Kann das wahr sein ???
Ist es, wie sofortige Recherche im Internet ergibt. Die mahnende Kanzlei existiert und hat schon tausende Abmahnungen auf den Weg gebracht.
eBay hat die beanstandede CD mittlerweile aus der Auktion gelöscht.
Damit der gute Rat nicht zu teuer wird, frage ich in der u.a. auf Online-Handel und Abmahnungen spezialisierten Kanzlei Schulze&Greif nach.
Telefonisch wird mir die kostenlose Auskunft erteilt, daß es sich lohne, gegen die Abmahnung vorzugehen und vor allem nicht die vorgegebene Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
Um die Bewertung an dieser Stelle abzukürzen fasse ich den Rest schnell zusammen:
Herr Greif kümmerte sich um allen notwendigen Schriftverkehr und informierte mich jeweils über die Antworten der Gegenseite.
Es wurde schlußendlich ein außergerichtlicher Vergleich erreicht, die geforderte Summe wurde reduziert und das gesamte Prozedere vollständig beendet.
Der an die Kanzlei Schulze&Greif zu zahlende Kostensatz war für mich erfreulich niedrig, insgesamt zahlte ich mit der reduzierten Abmahngebühr und dem unter 100 Euro liegenden Betrag für den RA einige Hunderter weniger als ursprünglich vom Kläger gefordert.
Der Betrag wäre eventuell weiter reduziert worden, wenn ich mich auf das angedrohte Gerichtsverfahren eingelassen hätte.
Das war mir aber zu risikobehaftet, denn eine Niederlage würde die Kosten für mich verdoppelt haben.
Immerhin, Lehrgeld bezahlt, einen netten Rechtsanwalt kennengelernt und zukünftig jeden eBay-Verkauf vor dem einstellen genau begutachtet.
Und: guter Rat muss nicht zwangsläufig teuer sein !
...”weniger
Das sagt das Web über "Rechtsanwälte Schulze & Greif"