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„Für ein Honorar von 3.168,12 EUR erwarte ich von einem Fachanwalt für Wohneigentum, nein verlange ich,
dass er meine Interessen bestmöglich vertritt. Mit dem Verhalten des Herrn Rauh vor Gericht hat er nicht nur der Gegenseite zum Sieg verholfen, sondern er hat mich in den Augen der Gegenseite auch lächerlich gemacht und gedemütigt. Es ist zudem unglaublich und unfassbar, dass mir die Gegenseite mit Zwangsvollstreckung drohen kann. Es war nicht meine erste Verhandlung, aber so ein Desaster habe ich noch nie erlebt. Einen Anwalt für den nur der Profit zählt und dem die Belange des Mandanten offensichtlich egal ist braucht kein Mensch. In der Regel kostet eine Erstberatung bei einem Anwalt 190,00 EUR, nicht bei Herrn Rauh. Herr Rauh hat mir für eine Erstberatung am 11.01.2021 381,99 EUR berechnet. Mein Fazit: Ich habe viel Geld bezahlt für eine minderwertige Leistung.
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„Sehr geehrter Herr Rauh,
ich habe Sie beauftragt meine Interessen in einer Wohneigentumsangelegenheit
zu vertreten. Bei einer Honorarforderung von 3.167,85 € habe ich gemessen an Ihrer Leitlinie „Ihr persönliches Anliegen ist Leitlinie unseres Handelns“ zu lesen auf Ihrer Internetseite erwartet, dass Sie meine Interessen bei Gericht in vollem Umfang mit den entsprechenden Argumenten vertreten. Leider musste ich bei der Verhandlung beim LG Düsseldorf am 24.01.2022 feststellen das außer, den Richter auf § 906 BGB hinzuweisen, nur Schweigen von Ihnen wahrnehmbar war womit Sie der Gegenseite die Möglichkeit gaben zu obsiegen. Ihr Auftritt vor Gericht war für mich ein Schlag ins Gesicht und einfach nur peinlich. Mit Ihrem Honorar von 3.167,85 € habe ich erwartet das Sie vor Gericht in meinem Sinne Stellung beziehen und nicht schweigen. Ich habe noch kein Urteil zu der Verhandlung erhalten, aber Ihre Endabrechnung haben Sie schon einige Zeit vorher erstellt. Wie kann das sein?
Mit freundlichem Gruß
M. Behrendt
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Das sagt das Web über "Rechtsanwälte Stephan Rauh u. Nadine Hinkebeen"