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„Die Position Senator für Kunst nimmt in Bremen der erste Bürgermeister Dr. Sieling ein. Untergeordnet
sind die vier Hauptgruppen der Behörde.
Theater, Tanz, Musik,
Museen, Staatsarchiv, Landesamt für Denkmalpflege, Landesarchäologie, Obere Denkmalschutzbehörde,
Bildende Kunst, KiöR, Städtische Galerie, Literatur und Medien, Regional- und Minderheitensprachen, Kulturaustausch
Stadtkultur, Bürgerhäuser, Kulturpädagogik, Frauenenkultur, Integration Eigenbetriebe kultureller Bildung (Bremer Volkshochschule, Stadtbibliothek Bremen, Musikschule Bremen)
„Der Staat schützt und fördert das kulturelle Leben“ – dieser Absatz aus Artikel 11 der Bremischen Landesverfassung ist Handlungsgrundlage für den Senator für Kultur. Das Ressort steuert dabei mit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Haushalt von fast 80 Millionen Euro.
Kunst und Kultur ist eben nicht umsonst zu haben.
Eine lebhafte und bundesweit beachtete Theater-, Kunst- und Musikszene begründet Bremens Ruf als vitale Kulturstadt. Neben den etablierten staatlichen Kulturstätten sind es gerade die innovativen Ideen einer unabhängigen Kunstszene, zahlreicher freier Gruppen, vieler Galerien und Aktivitäten in den Stadtteilen, die die kulturelle Vielfalt der Stadt ausmachen.
Seit Jahrzehnten sind die Theater der Hansestadt für aufregende Inszenierungen bekannt. Die Museen und Galerien verfügen über ausgezeichnete Sammlungen und sorgen mit Sonderausstellungen für kulturelle Highlights.
Bremen ist eine Reise wert.
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