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"Wir erstellen Ihre Steuererklärung zu einem fairen Preis". Seit 1969 setzen wir uns als Lohnsteuerhilfeverein für die steuerlichen Interessen unserer Mitglieder ein. Mit über 1.100 Beratungsstellen sind wir unseren rund 350.000 Mitgliedern - und Ihnen - ganz nah. Unsere Leistungen im Überblick: • individuelle und qualifizierte Analyse Ihrer steuerlichen Situation • Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung und Ermitteln Ihres voraussichtlichen Steuerergebnisses • ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis • Beratung zur Steuerklassenwahl • Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen • steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Rente) • Beratung zur Besteuerung von Renten, Pensionen und Betriebsrenten (Alterseinkünftegesetz) • steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer • Beantragen von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen etc. • Beantragen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte • Führen von Rechtsbehelfsverfahren bei fehlerhaften Bescheiden • Führen von Klagen vor den Finanzgerichten Wir dürfen gemäß dem Vereinsrecht nur Mitglieder beraten. Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen. Wir können Sie als Mitglied aufnehmen, wenn Sie zu folgenden Personenkreisen zählen: • Arbeitnehmer • Rentner • Beamte • Pensionäre • Zivildienstleistende • Auszubildende • Unterhaltsempfänger