via Das Örtliche
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„Der Geschäftsführer Herr Matias Strobel wurde laut SWP-Artikel vom 05.03.2025 wegen gewerbsmäßiger Untreue
in 26 Fällen vom Amtsgericht Ulm zu einer Freiheitsstraße von einem Jahr verurteilt. In 10 Fällen wurde darüber hinaus der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt. Die Freiheitsstrafe wird auf Bewährung ausgesetzt. Er wurde zudem mit sofortiger Wirkung aus dem BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter) ausgeschlossen. Wem das zur Abschreckung noch nicht ausreicht, der darf sich meiner Erfahrung nach auf das Folgende einstellen: - Fristversäumnisse - Unbeantwortete E-Mails - Mangelhafte Kommunikation und fehlende Information zu wochen- und monatelang bestehenden Problemen an wichtigsten Gebäudebestandteilen (z.B. Brandmeldeanlage, Lüftungsanlage, …) - Datierungsfehler im Wirtschaftsplan - Eigentümerversammlung erst zwei Wochen vor Jahresende - Eingang des Beschlussprotokolls erst nach Verstreichen der Widerspruchsfrist - Jahresabrechnung erst 11-12 Monate nach Jahresende - Auszahlung des vierstelligen Guthabens aus der Abrechnungsspitze erst nach deutlicher Fristüberschreitung - Mitteilung von Wartungsterminen sehr wenige Tage vor deren Beginn, obwohl eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist - Fehlerhafte Weitergabe von Handwerkerdaten, so dass eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vor dem Beginn der Arbeiten im Haus verhindert wird - Herausforderungen im persönlichen Umgang mit dem Geschäftsführer
...”weniger