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„Wartungsvertrag für privaten Aufzug. Rechnung immer Februar jeden Jahres vor Wartung. Wartung 2019 vorab
bezahlt aber vertragswidrig nicht durchgeführt. Nach Rechnung 2/2020 vorgeschlagen doch zunächst die bezahlte 2019 Wartung endlich durchzuführen. Danach Erfahrung mit einem wirklich guten Mahnwesen gemacht. In meinem Fall war eine telefonische Erreichbarkeit der Münsteraner Filiale nicht gegeben, da auch zu üblichen Bürozeiten eine Anrufweiterleitung zur Berliner Notrufzentrale aktiviert war. Diese ist aber nur für steckengebliebene Fahrstühle zuständig und kann einem bei sinnfreien Mahnungen nicht helfen. Nach Erhalt der Vorabrechnung 2/2021 habe ich mir ,aus
gegebenen Grund, erbeten künftig Rechnungen nach Leistungserbringung zu stellen , welches mir auch zugesichert wurde. Obgleich noch keine 2021 Wartung erfolgt ist habe ich wieder Post vom Mahnwesen.
Mein Anruf in Münster landete wieder per Weiterleitung in der Notzentrale.
ich denke ich gebe auf und werde den Wartungsvertrag kündigen !
...”weniger