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„Hier habe ich nur mal vor langer Zeit meine Unterlagen abgegeben. Das muss so Anfang 2017 gewesen sein.
Ein Angebot bekam ich nie. Auch damals gab es schon so etwas wie Datenschutzrichtlinien. Warum ich das so schreibe? Deshalb. Nur zur Info die DSGVO trat am 25. Mai 2018 in kraft. Einige Zeit später in 2019 war ich wieder auf der Suche, da Zeitarbeitsfirmen sehr schnell kündigen wenn man nicht sofort einen neuen Job vermittelt bekommt und da war ich wieder hier.
Am Anfang muss man immer einen Personalbogen ausfüllen und das wollte ich erneut machen. Ich hatte aber erwähnt, dass ich schon mal einen ausgefüllt hätte. Da lächelte der Sachbearbeiter, fragte noch mal nach dem Namen, griff in den Aktenschrank und schwupps holte er meinen Personalbogen raus. Normal beträgt die Aufbewahrungszeit 6 Monate bei Nichtzustandekommen einer Vermittlung. Zumindest hat mir das eine andere Zeitarbeitsfirma so mitgeteilt. Die waren aber mal locker um ein vielfaches überschritten. Beiläufig habe ich mal danach gefragt. Ach, das sehen sie dort nicht so eng. Ich möchte wetten wenn ich da jetzt noch mal hingehe, dann ist der immer noch vorhanden. Macht sich ja auch gut, wenn ein Kunde nachfragt und man eine fiktive, völlig überzogene Zahl an vermittelbaren Arbeitnehmern nennen kann. Vielleicht sind einige davon schon gestorben oder wie ich in festen Arbeitsverhältnissen, aber wen interessiert das schon? Von daher immer Augen auf beim Eierkauf. Ich müsste wirklich mal alle Firmen abklappern und fragen ob noch Daten über mich vorhanden sind. Den Personalbogen aufbewahren ist eine Sache, aber sicher ist man auch noch digital in der Datenbank. Bei einer anderen Vermittlung wurde ich auch Jahre später noch gefragt, ob ich nicht Interesse an einem Job hätte. Das sagt wohl alles aus wie es mit dem Datenschutz ist.
...”weniger
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