via Das Örtliche
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„2002 wurden vom AZV MU für einen Altanschluss Herstellungsbeiträge für ein vermeintlich sanierungsbedürftiges
Abwassernetz erhoben, das bis dato nicht saniert ist. Die Beiträge sollten nach Vorgabe der Verbandsversammlung über 10 Jahre in gestreckt werden.
Aus einem Haus, das man nach Vorlage der Unterlagen 1998 noch als 1-geschossig eingestuft war wurden plötzlich 2 Geschosse. Diesbezüglich habe ich Rechtsmittel eingelegt. Ca. 20 Jahre später erhob man die Forderung en bloc, ohne das man in dieser Zeit auf die fristgemäß erfolgte Rechtsbehelf reagiert hatte, war der AZV der Auffassung, Verjährung und Verwirkung gelten für ihn nicht. Diskussion dazu ist unmöglich: man habe es so festgelegt und auf den anhängigen Rechtsbehelf wird man nicht antworten und ansonsten wäre alles rechtskräftig. Dem vom AZV eingeschalteten LRA UH fand das Vorgehen des AZV völlig in Ordnung. Die Diskussion dazu wurde dem LRA offenbar lästig und ich wurde auf deren Server auf „Black List“ gesetzt. Trotz Beweis durch die maschinelle Antwort des Servers des LRA wurde die Sperrung bestritten. Ein erlassener Bescheid bezog sich dann auf ein Haus in einer anderen Gemeinde, was damit begründete wurde, dass diese Passagen aus einem anderen Vorgang stammen. So sehen amtliche Schreiben in Thüringen aus! Alle Entscheidungsebenen waren vollumfänglich informiert – und billigten in organisierter Verantwortungslosigkeit durch Nichtstun diesen unsäglichen Umgang mit dem steuerzahlenden Bürger.
...”weniger
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