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„Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Herrn Utscheny gemacht! In Zeiten größerer Not stand er mir mit Rat
und Tat zur Seite, ohne den Geldbeutel aufzuhalten!
Wenn man ihm die Möglichkeit gibt, ist er ein überaus integerer Mensch.
Es ist halt immer einfach, anonym unter Webname, einen Menschen zu mobben und mit Dreck zu bewerten und zeugt von wahrer Charakterstärke!
Ich bin ihm dankbar und ziehe meinen Hut, dass Herr Utscheny trotz dieser Anfeindungen immer noch den Rücken grade macht.
Das ist kein Fake!!!!
Marion Arnold
Außerdem haben die unzufriedenen Menschen da draussen doch die freie Schornsteinfegerwahl......nur die Feuerstättenschau muss alle paar Jahre vom Bezirksschornsteinfegermeister durchgeführt werden!
So will es das Gesetz!
...”weniger
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„Nach unseren Erfahrungen wird das Auftreten von U behördlich sogar noch geduldet!
Der Gesetzgeber
hat zum 01.01.2010 die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) neu gefasst und erlassen. GLEICHZEITIG wurde im § 8 der KÜO der § 6 zum 01.01.2013 ausser Kraft gesetzt.
Damit sind Schornsteinfeger NICHT mehr berechtigt, für erbrachte Leistungen den Faktor 1,05 in ihren Rechnungen anzuwenden.
Mit Willen des Gesetzgebers sind Schornsteinfeger seit 01.01.2013 durch Aufhebung des Monopols auf Kehrbezirke als „freie“ Handwerker tätig, soweit sie nicht hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Damit unterliegen Schornsteinfeger seit 01.01.2013 neben der Preis-Angabe-Verordnung ebenfalls dem Umsatzsteuergesetz (UstG).
Die KÜO ist dabei in der Rechtshierarchie gegenüber dem UstG nachrangig.
Nach dem UstG – auch nach geltendem europäischen Recht - ist die Abrechnung von MwSt. auf hoheitliche Aufgaben nicht statthaft.
Ebenso sind auf Grund der v. g. Rechtsänderungen Schornsteinfeger nach der Preis-Angabe-Verordnung verpflichtet, gegenüber dem Verbraucher BRUTTO-ENDPREISE VOR Erbringung irgend einer Leistung zu nennen und zu vereinbaren. Ebenso ist es – s. höchstrichterliche Rechtsprechung – nicht statthaft eine Abrechnung nach „Arbeitswerten“ x „Umrechnungsfaktor“ zuzüglich „Umsatzsteuer“ vorzunehmen, da hier das Gebot der Preis-Klarheit gegenüber dem Verbraucher verletzt wird.
Was macht U?
ER SCHERT SICH KEINEN DEUT DARUM!
...”weniger
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„In unserer Nachbarschaft haben ALLE dieselben schlechten Erfahrungen wie hier beschrieben mit diesem
Bezirksschornsteinfeger gemacht.
Die Menschen wurden im Interesse des eigenen Portemonaises von U bewusst falsch informiert!
...”
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