Wendland Peter Dr. und Wendland Eckart Rechtsanwälte05304 91 99-0http://www.kanzleiwendland.deMeineFallerslebener Str. 238527https://media.greven.de/oed/pic/02/0107/l00008944.png2.553
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„Nicht zu empfehlen
Wir hatten in 3 verschiedenen Sachverhalten mit Herrn Wendland zu tun.
Sachverhalt
1 - Trennung Doppelhaushälfte:
Die Trennung in 2 Ideelle Hälften führte dazu, dass Wohngeld nur zu einem Viertel gewährt worden ist. Darauf angesprochen formulierte Herr Wendland kostenlos den Einspruch beim Finanzamt. Der Einspruch wurde abgelehnt. Danach meinte Herr Wendland, dass sie Klage einreichen solle und formulierte ihr erneut kostenlos die Klageschrift. Dabei unterstrich er noch mal, dass sie gar nicht verlieren könne. Also reichte sie die Klage ein, verlor und durfte zusätzlich zu dem geringeren Wohngeld auch noch die Gerichtskosten tragen.
Sachverhalt 2 – Grundstückskauf:
keinerlei Beanstandungen.
Sachverhalt 3 – Verkauf einer Immobilie:
Fehlende Information kostete uns 500 Euro. Darauf angesprochen haben wir folgendes Schreiben bekommen: „Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass meinerseits keine Hinweispflicht auf eine Kostenfolge besteht“. Selbst wenn hier keine Pflicht besteht, so ist doch davon auszugehen, dass es im Interesse des Kunden ist die kostengünstigste Lösung offeriert zu bekommen. Und das wäre es auch, was ich unter einer guten, kundenfreundlichen Dienstleistung eines Notars verstehen würde.
Fazit: Selbst wenn wir fachlich bei unseren 3 Sachverhalten nur unglaublich viel Pech gehabt haben sollten, so kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten, dass Herr Wendland es bei keinem dieser Sachverhalte geschafft hat uns die Materie verständlich zu erklären. Das liegt m.E. daran, dass sein Rede- und Schreibstil ein Rechts Wissen voraussetzt, welches man einem nicht Rechtsgelehrten nicht zumuten kann.
...”weniger
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