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„Anfang 2017 kaufte ich mir einen Hybrid-PKW. Da EWE keinen NT-Vertrag anbietet, der ja fürs nächtliche
PKW-Laden sinnvoll ist, wechselte ich zu den Stadtwerken Osterholz. Nach dem Wechsel erfuhr ich erst, daß ich bei der EWE noch den NT-Zähler bestellen muß; dies erledigte ich im März 17.während der Zeit von März 17 bis August 17 war es nicht möglich von der EWE den NT-Zähler einzubauen, bis ich an eine Dame bei den Stadtwerken geriet, die sich mit der EWE auseinandersetzte und mit der Information zurück kam, daß ich ein falsches Formular für die Beauftragung des Zählerwechsels benutzt habe (diese Mitteilung hätten mir die EWE-Mitarbeiter anläßlich meiner zahlreichen Nachfragen doch wohl auch geben können!!! ) Im September 17 wurde endlich der NT-Zähler installiert; allerdings ist der Umbau per Mitte November 17 immer noch nicht bei den Stadtwerken gemeldet - das heißt ich lade meinen PKW immer noch mit dem zu teuren HT-Strom. Hier stellt sich die Frage: wer trägt die Differenz?? Derzeit bieten sich mehrere Optionen: 1. EWE und Stadtwerke zeigen sich kulant und übernehmen einen Teil des zu teuer eingekauften Stroms und ich bleibe mit meinem Stromvertrag bei OSW und mit Gas und Telefon bei der EWE.
Ich hoffe, daß hier eine allseits zufriedenstellende Regelung gefunden wird!!
Ich erwarte gern Ihre Stellungnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Knecht
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