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„Auf eine Mail- oder Internetanfrage kommt dann irgendwann, wenn man nicht darauf eingestellt, ist auf
dem Handy einen Anruf von Herrn Möller in dem er erklärt das in dem Fall natürlich gute Chancen bestehen und er verweist auf seine vielen Erfolge. Dann passiert nichts, außer dass er sich gleich eine Zusage der RSV holt und die Möglichkeit eines Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid ignoriert man grundsätzlich. Dann bekommt man irgendwann die Post für das Strafverfahren mit dem Hinweis dass dies alles ganz normal sei. Dann ist fast immer ein freiberuflicher Anwalt der in einer der vielen Niederlassungen beschäftigt ist zuständig, manchmal auch ein sonstiger Anwalt als Unterbevollmächtigter.
Das ganz erfährt man mal wieder nur auf telefonische Nachfrage; schriftlich oder per Mail gibt es nicht und so langsam versteht man auch warum der "nette" Anwalt einen damals persönlich angerufen hat statt eine Mail zu schicken: Tja man hat nichts in der Hand mit der man seine Aussagen belegen kann.
...”weniger
Das sagt das Web über "Autobahnkanzlei Peter Möller"