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„Trotz ärztlicher Bescheinigung und nachprüfbaren Schilderungen lehnte die BKK Euregio ihre Leistung ab.
Auch der MDK Aachen wurde erst gar nicht vorstellig!
Lapidare Beurteilung und Urteil:
Medizinische Voraussetzung für Leistungsgewährung nicht erfüllt.
Auf das eingelegte Rechtsmittel des Widerspruchs erfolgte lapidar ein Widerspruchsbescheid:
... da nach Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (der ja überhaupt nicht vorstellig geworden war),
die sozialmedizinische Notwendigkeit für das geplante Vorgehen nicht vorliegt. - Frage: wie wurde das denn in Augenschein genommen?
"Hierzu wurde jedoch festgestellt, dass bei Erlass des Verwaltungsaktes das Recht richtig angewandt wurde und die Verwaltung nicht von einem Sachverhalt ausgegangen ist, der sich als unrichtig erwiesen hat."
- Versteht jemand diese Aussage?
...”weniger