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„Frau Bettina Zebisch war ca. 3,5 Jahre meine Gegenanwältin und ich frage mich: Können Sie morgens noch
in den Spiegel sehen?
Familienanwälte haben die Pflicht in Umgangs- und Sorgerechtverfahren das Kind / die Kinder im Blick zu behalten, um ihre Aufgabe im Familienrecht zu erfüllen (Schweighauser & Schreiner 2006, S.94 ff)
Leider war das mehrfach nicht der Fall.
Vom Scheidungsverfahen und den davor von ihr geschriebenen Schriftsätzen bin ich bis heute schockiert. Aber sie finden Einzug in mein Buch!
Schockiert bin ich ebenso davon, dass diese Art und Weise der Kommunikation außergerichtlich und gerichtlich rechtens ist.
Und JA - leider ist das so! That`s real life in Deutschland. Schade, denn es leiden die Kinder, nicht die zerstrittenen Erwachsenen.
Ich konnte viel lernen und bin darüber ja doch irgendwo dankbar, sonst wäre ich nicht da, wo ich heute bin.
Eins kann ich definitiv sagen:
Es liegt einiges im Argen in unseren Familiengerichten, beim Jugendamt, es fehlt an qualifizierten Verfahrensbeiständen und vor allem an JugendamtmitarbeiterInnen. Das zeigt zuletzt die Sudie von Herrn Dr. Wolfgang Hammer.
Viele Grüße
Karina LÖFFLER
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„Man bekommt unverschuldet Post, ist bereit Raten zu zahlen, die von Telefonica einfach nicht abgebucht
werden, nur weil sich meine Kontodaten geändert haben und die das nicht hinkriegen. Man wird von der Kanzlei, ohne Kompromisse, mit wahnsinnig hohen Raten bestraft. Von der Arroganz des Mitarbeiters ganz zu schweigen!
...”weniger
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