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„Am 13.01.2015 erging durch das Amtsgericht Papenburg das inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteil gegen
die ESM Elektro- Service, -Montage und Dienstleistungs GmbH (so der exakte Handelsregistereintrag) in Cottbus.
VORGESCHICHTE:
Ich habe im Mai 2013 zwei Sonora Wasserspiele von Ubbink Garten GmbH (heute: outsideliving) über die online-Firma ESM GmbH Cottbus gekauft. Im Okt. 2014 stellte ich fest, dass die Wasserspiele sehr unansehnlich wurden und sich zudem die schwarze Farbe der Oberfläche ablöste. Wenn man mit der Handfläche darüberfuhr, war diese anschließend schwarz. Ich kontaktierte die Firma ESM GmbH und schickte Fotos der Wasserspiele, ESM GmbH informierte den Hersteller Ubbink Garten GmbH in Bocholt u. dieser ließ sodann per Spedition die Wasserspiele zurückholen. Ubbink wollte mir weder garantieren, dass das gleiche mit zwei neuen Sonora-Wasserspielen nicht wieder passiert noch war man bereit, mir auf direktem Weg zwei neue Wasserspiele zu liefern. Stattdessen erteilte Ubbink der Firma ESM GmbH eine Gutschrift über den Einkaufspreis (ein entsprechendes Schreiben der Firma Ubbink vom 10.11.2014 liegt mir vor). Die Firma ESM GmbH lieferte mir jedoch weder Ersatz noch erstattete sie mir den Kaufpreis zurück.
Die Firma Ubbink gibt leider keine Garantie auf das Gehäuse des Wasserspieles. 2 Jahre Garantie - weil gesetzlich vorgeschrieben - gibt es lediglich auf die Pumpe und die Beleuchtung. In meinem Fall greift ergo nur die 2jährige Mängelgewährleistung, die den Verkäufer der Ware verpflichtet, jedoch nicht den Hersteller. Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers kann ich mich also nicht ersatzweise an den Hersteller wenden.
Da die Firma ESM GmbH über viele Wochen weder auf Emails noch auf Einschreiben mit Fristsetzung und Rückschein reagierte, reichte meine Rechtsanwältin Klage ein. Am 13.01.2015 erging durch das Amtsgericht Papenburg das inzwischen rechtskräftige Versäumnisurteil gegen die ESM Elektro- Service, -Montage und Dienstleistungs GmbH (so der exakte Handelsregistereintrag) in Cottbus. Die vollstreckbare Ausfertigung ist beantragt.
Übrigens hat der Geschäftsführer für die Firma ESM GmbH am 19.12.2012 beim Amtsgericht Cottbus die Vermögensauskunft abgegeben (früher: eidesstattliche Versicherung). Aktenzeichen 58M22/13. Auch der Sohn des Geschäftsführers, der mein Ansprechpartner in der Firma war, hat die eidesstattliche Versicherung geleistet.
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