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„Die Gemeinde Höchst im Odenwald zeichnet sich auch dadurch aus, dass sie ihre Bürger ums Ohr haut.
So
verlangte die Gemeinde Höchst unter Amtmann Mohr, dass der entstandene Wasserschaden, für den die Gemeinde Höchst wegen Untätigkeit trotz massiver Hinweise auf die marode Leitung verantwortlich ist, mit den Kosten für den Neuanschluss zu verrechnen sind. Diese Vereinbarung blieb jahrelang bestehen.
Doch dann ließ Amtmann Mohr meinen Rechtsbestand die Nachricht zukommen, wie schon mehrfach schriftlich dargelegt, sei eine Verrechnung von Versicherungsleistungen mit einem Gebührenbescheid gemäß hessischer Verwaltungsordnung nicht zulässig.
In der Folge musste ich den Gebührenbescheid in Höhe von 7.296,42 Euro begleichen. Weil ich nicht gleich anweisen konnte, drohte mir die Gemeinde mit Zwangsmaßnahmen.
Trotzdem log Bgm. Bitsch diesbezüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft Darmstadt und deckte seinen Amtmann Mohr, dass die Verrechnung von Anschlussgebühren und Versicherungsleistung eine Forderung meinerseits gewesen wäre und fügte noch wahrheitswidrig hinzu, diesbezügliche Zahlungen für den Neuanschluss wären vor mir nie geleistet worden.
Ich habe die Anschlusskosten beglichen und warte bis heute auf die Erstattung meines Wasserschadens. Da die GVV Kommunalversicherung VVaG unter dem A hinsichtlich des Wasserschadens Versicherungsschutz gewährte (Az.: 2008.56.5..06171/JS), wäre zu prüfen, ob sich die Gemeinde das Entgelt für den Wasserschaden nicht selbst eingesteckt hat.
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„Sie trifft Vereinbarungen, die sie nicht hält (6.815.351.6Mr). Es heißt dann, es wäre im Sinne der G.
wegen schlechter Bilanz. Andererseits wird auf Einnahmen verzichtet. So lag eine Ordnungswidrigkeit vor: Am 17.06.17, Fronleichnam, ges. hessischer Feiertag, wurde innerhalb der Gemeinde betoniert, eine dem Feiertagsgesetz (FTG) §3 Abs. 2 widersprechende Tätigkeit. Obwohl die Gemeinde erst Interesse gezeigt und um Beweise gebeten hatte, die zwecks Bußgeldverfahren vorgelegt wurden, stellte sie das Verfahren ein und verzichtete. Lag dies daran, weil die Feiertagsschänder Verwandte des Odw. Landrats waren?
Andererseits hat die Gemeinde Höchst eine Übereinkunft mit meinem Anwalt getroffen, wonach der Schaden des Wasserrohrbruchs, (16.7.07) für den sie sich verantwortlich zeigte, mit den Anschlusskosten für die neue Leitung zu verrechnen sind. Der Schaden am Haus betrug 10.000 €, doch sie drängte auf die Verrechnung mit den Erneuerungskosten (7.296,42€).Die Haftpflichtversicherung, GVV Kommunalvers., war zur Schadensübernahme bereit. Nur die Gemeinde versäumte die Abwicklung. Sechs Jahre nach Rohrbruch und Übereinkunft verlangte die Gemeinde von mir die Kostenerstattung. Die Vers. zahlte nicht mehr. Der Bgm. verlangte beim Verw.-Gericht (4K37/13.DA(1)), ich solle zuerst zahlen, dann werde mir dieser Betrag als Schadenersatz zurückgezahlt. Am 28.3.14 zahlte, am 21.5.15 mahnte ich erstmals und erhielt bis heute n i c h t s.
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„Die Gemeindeverwaltung von Höchst ist direkt am Marktplatz gelegen. Hier kann man alle Behördengänge
erledigen die man so braucht. Auch bekommt man hier kostenlos gelbe Müllsäcke oder man kann die Grauen Müllsäcke für ein 3€ /Stück kaufen.
Die Beamten sind eigentlich alle sehr freundlich, Hauptattraktion für meinen kleinen Sohn ist die Puppe in Feuerwehrmontur im Flur unten :-)
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Das sagt das Web über "Gemeindeverwaltung Höchst i. Odw."