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Gesundschuh GmbH

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Unzumutbar? 18.01.2023Kunde vor Ort

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„Ich kann nur Positives Berichten. Ich wurde umfassend...” mehr

Unzumutbar? 08.08.2015Carlosseus

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„Was die Firma Gesundschuh als orthopädische Schuhe herstellt, ist eine einzige Katastrophe! Da sind die Erhöhungen mehrere mm breiter, als der Schuh, die Sohlen lösen sich ständig ab, die Formen sind so hingeschustert, als hätte sie ein Laie gebastelt. Dafür zahlte die Krankenkasse über 3000,- €! Kein einziger Schuh ist tragbar, kein einziger erfüllt die Anforderungen an meine Behinderungen. Als ich das der Krankenkasse am Telefon erzählte, hat die nette Dame gelacht und meinte, dass sei nicht das erst Mal, dass sie so etwas hört. Auch bei anderen orthopädischen Schuhmachern in Rostock ist die "Qualität" von "Gesundschuh" bekannt. Dort müssen die Fachleute nämlich die erbärmlichen Zustände der Gesundschuh-Bausätze reparieren. Sie wollen sich von den Arbeitsweisen dieser Firma überzeugen? Fahren Sie nach Lütten-Klein und sehen Sie sich die Arbeiten der "Experten" vor Ort an! Warum die Krankenkassen solche Leistungen auch noch teuer bezahlen, ist mir ein absolutes Rätsel und in keiner Weise nachzuvollziehen. Da muss wohl viel "Vitamin B" im Spiel sein. Ich muss nun ein Jahr warten, bevor mir ein richtiger Schuhmacher passendes Schuhwerk anpassen kann. Mit den vergeudeten 3200,- € hätte ich mir 10 Jahre lang jährlich 2 Paar gute Schuhe im Einzelhandel kaufen können, in die mir dann ein echter orthopädischer Schuhmacher eine Erhöhung eingebaut hätte. Solche Leistungen, wie die der Firma "Gesundschuh", produzieren Behinderungen anstatt bestehende zu lindern. ...”weniger

Unzumutbar? 01.02.2015Jürgen Heinrich

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„Tatbestand: Dieser Auftrag zum gleichen Zeitpunkt geordert für zwei Paar Schuhe, deshalb der nachfolgende detaillierte Text: Engefügte Fotos: ein brauner Schah war minimum 1 cm zu klein. Zweite Paar: die aufgeklebten Markierungen sind die Druckstellen, Schuh minimum 1 1/2 Nummer zu klein und jetzt im Nachhinein geht die blaue Farb ab, wenn Sie mit feuchtem lappen in Berührung kommt Auftragsgenehmigung für das erste Paar Schuhe , braune hohe Lederschuhe, durch meine AOK, Kostenpunkt ca. 1400,00 € Erste Anprobe und Aufstragsannahme, sowie alle erforderlichen Messungen durch eine „Meisterin“ Foto und ein ähnlicher Sportschuh wurde als Modell vorgelegt und Kopien/ Fotos überlassen Einlagen ( Art und Modell ) lt. Foto, zu meinen Zwecken vorgelegt. Bei erster Anprobe, wurde der Meister gewechselt, erneute Besprechung und ich musste erneut erklären, was bei der ersten Meisterin bestellt wurde. Nächste Anprobe: Schuh wurde fast fertig gestellt, musste nachgebessert werden: a) entsprach er nicht der Bestellung b) passte er nicht Endfertigung, bei Anprobe, wurde zu Hause probiert, da ich durch längeres Tragen überprüfen wollte ob er eine richtige bequeme Passform hätte. Nachdem ich den Schuh fast 2 Stunden getragen hatte stellte ich fest, dass er so schmerzte, dass ich ihn im Auto ausziehen musste und ein anderes Paar Schuhe benutzen musste. Ich brachte den Schuh erneut zurück, man versprach mir den Schuh passend zu machen, was aber nicht 100 % gelang, erst nachdem mir die erste „Meisterin, neue Einlagen machte, passte dieser Schuh. Der Ablauf, wurde jedes Mal unter Zeugen der Firma „Gesundschuh“ mitgeteilt. Für das zweite Paar Schuhe Neuanfertigung / gleicher Auftrag zum selben Zeitpunkt der orthopädische Schuhe leichterer durch meine AOK, Kostenpunkt ca. 950,00 €, Fertigstellung war dann widerum 3 Monate später !!!! Jetzt wieder der „Meister“, erneuter Wechsel, nicht die Meisterin. Erste Anprobe und Aufstragsannahme, sowie alle erforderlichen Messungen durch einen „Meister“ Leder und Farbe wurde ausgesucht in der Hauptstelle, sehr unfreundliche Beratung Danach hatte sich Sportschuh Oberleder farblich nach Fertigstellung verändert ( wurde heller ) man hatte mich vorher nicht darauf aufmerksam, dass beim spannen über die Leiste sich die Farbstruktur verändern würde. Erste Anprobe: Art der Sohlen und Höhe, sowie dekorative Gestaltung entsprach nicht der Bestellung. Dieser, als auch der erste Schuh, wurden keine mehrfachen Anproben gemacht, was meiner Meinung von Nöten gewesen wäre. Nach längerer Zeit, wurde ich telefonisch benachrichtigt, der Schuh wäre fertig. Nach der Anprobe, durch 3 –Std. Tragen in meinem Haus, musste ich feststellen, das der Schuh sich an 3 Stellen zu verformen begann, als auch an ca. 6 Stellen drückte und ein Tragen nicht möglich machte. Wurde schriftlich beanstandet, per Mail und einschreiben. Jetzt wiederum begutachtet die Meisterin den Schuh und stellte fest, dass der Schuh zu eng sei und durch erneutes Weiten nicht zum Tragen gemacht werden könnte. Sie versprach mir in Beisein eines unabhängigen Zeugen, dass der Schuh neu gefertigt werden müsste, was wiederum Minimum 4 – 5 Wochen Zeit bräuchte. Nach diesem Zeitraum, bekam ich telefonisch einen Termin zur Abholung, diesen Abholung konnte ich nicht einhalten wegen grippaler Erkrankung und setzte den Termin auf ca. 1 Woche später, was ich auch tat. Ich erschien ca. 17:00 im Geschäft „Gesundschuh“ in Warnemünde, eine Angestellte drückte mir des Paar Schuhe jetzt ohne Kommentar oder Anwesenheit irgendeines Meisters in die Hand und fertig. Zu Hause konnte ich feststellen, dass diese Schuhe niemals erneut angefertigt wurden, da die gleichen Fehler / Farblederflecken im Oberleder waren, die ich schon bei der ersten Anfertigung bemängelt hatte. Ebenso war das Tragen dieses Schuhes über einen längeren Zeitraum nicht möglich, es entstanden ca. 7 verschiedene Druckstellen, was auch zu Folge hätte, der Schuh würde sich verformen. Diese Situation wurde mehrfach per Mail sowie Einschreiben bemängelt, erst nach einschalten der Handwerkskammer, bequemte sich der Geschäftsführer mir einen Termin zur Besichtigung zu geben. Der Ablauf zu diesem Termin: Ich betrat das Geschäft, mit einem unabhängigen Zeugen Es erschienen die beiden Meister Man hielt mir sofort vor, warum ich in meinen Briefen, den § der Gewährleistung und Neuanfertigung gewählt hätte, Ich bat um eine sachliche Beurteilung. Auch der Hinweis an den „Meister“, das erste Paar, hätte erst dann gepasst, als die“ Meisterin“ mir andere Einlegesohlen gemacht hatte Meine Aussage, warum man den Schuh, wie zugesagt, nicht neu gefertigt hätte, denn eine Neuanfertigung sei nicht gemacht worden, denn die gleichen Lederfarbflecken waren noch vorhanden. Mein Hinweis und Ansicht, dass man das Oberleder über die Leisten gezogen hätte und dabei vergessen hätte, die Einlagesohlen zu berechnen, verursachten bei dem „Ein nicht Gefallen Mimik, der sich dahin äußerte, dass in die Werkstatt rannte, mit einem Hammer und Leisten zurückkam und wild versuchte die Leisten in den Schuh zu bekommen. Was ihm nach längerer Zeit gelang, hatte aber zu Folge, dass sich die Kanten der Leisten abzeichneten und eine gewisse Verformung entstand. Meine Frage an die Meisterin !!!, was jetzt geschehen würde, tat sie mit den Worten ab, man wisse nicht warum der Schuh nicht passen würde und was man da noch tun könne, worauf ich ihr erwiderte und fragte, ob sie annehmen würde, ich würde das aus Willkür machen Jetzt zeigte sich der "Meister, der all diese Fehler verursacht hatte, äussert unwillig, indem ernicht gerade geschäftsübliche Ausdrücke benutzte. Meine Frage, was er damit meinte, seine Reaktion er drehte es jetzt so um, mit der Behauptung, ich solle nicht mit der „Meisterin“ nicht so reden, sie wäre eine Frau und benutzte das, mich aus dem Geschäft zu verweisen. Ich bnutzte in dieser nie irgendein Wort, wo man Anstoss nehmen könnte. Speziell diese etwas hitzige Diskussion ( es war sonst niemand im Laden ) verlief nur mit dem „Meister“ nicht der Meisterin. Es sah für mich so aus, das er auf Anweisung, einen Grund zu finden, solch eine Aktion auszuführen, denn Tag später bekomme ich eine Mail: Hausverbot und die Mitteilung, man hätte den Auftrag bei der AOK storniert, sowie die Rückgabe der Schuhe Ich widersprach schriftlich diese Behauptung, bestand auf die Gewährleistung und wies daraufhin dass der Schuh solange in meinem Besitz bleiben würde, bis er seine Pflichten einhält. Wir bestehen auf Gewährleistung - Sachmängelhaftung, professionelle Nacharbeitung beziehungsweise eine Neuanfertigung der orthopädische Schuhe leichterer Bauart lt. Auftragsbestätigung der AOK vom 29.07.2014 Weil dies ist der klassische Fall eines Sachmangels, den der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen hat. Die Rechtsgrundlage ist § 433 (1) S2, § 437 Nr. 1 und § 439 (1) BGB. Ich als Käufer habe gem. § 439 (1) BGB ein Recht zur Nacherfüllung zwischen Reparatur und Neulieferung. Der Anspruch auf das Recht wird durch § 439 (3) BGB relativiert wenn nur ein sogenannter "Bagatellmangel" vorliegt. Bagatellmängel sind nur geringfügige Mängel. In diesen Fällen kann der Verkäufer die Art der Nacherfüllung bestimmen, was aber nichts daran ändert das er den Sachmangel entfernen muss. Ich bin zwar nicht vom Schuhmacherhandwerk, aber ich denke dass hier kein Bagatellmangel vorliegt und erheblicher Aufwand erforderlich ist um den Schuh wieder hinzukriegen. Gem. § 476 BGB Fazit ist: dieser Schuhe ist einfach zu klein und man versucht aus dieser Situationen sich rauszumogeln. henry ...”weniger


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