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Herrenkind Karsten

Am Fuchsberg 6
39112 Magdeburg - Leipziger Str. Zum Kartenausschnitt Routenplaner
Telefon: 0391 5 43 21 16
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Zusatzinformationen: Erbbaurechtskauf, Erbrecht, Familienrecht, Grundschuld, Grundstückskauf, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kauf vom Bauträger, Schenkung, Vorsorgevollmachten, Wohnungskauf, Notare
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Meine Bewertung für Herrenkind Karsten

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Neueste Bewertungen

Unzumutbar? 04.04.2020roan39

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„Er ist unglaublich langsam, für eine einfache Vereinbarung musste ich fast ein halbes Jahr warten. Selbst als diese fertig war, hat es noch fast 2 Monate gedauert, bis diese dann zugeschickt wurde. Ich kann nur davon abraten, diesen Notar zu beauftragen. ...”weniger

Unzumutbar? 16.07.2019herrpin

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„Zum 2. mal dort, sagt wohl alles!”

Unzumutbar? 17.10.2014Carmen123

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„Herrn Herrenkind können wir in keinster Weise weiter empfehlen. Auf uns machte er einen sehr arroganten und überheblichen Eindruck. Seine Kunden scheinen ihn zu nerven - somit nicht empfehlenswert! ...”weniger

Unzumutbar? 20.03.2014Oldmann

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„Oldman Meine Erfahrungen waren ganz anderer Art. Ich benötigte eine Vorsorgevollmacht nebst Patientenverfügung. Sehr schnell bekam ich einen Termin. Ich wurde in einer sehr netten Atmosphäre empfangen, ausführlich und verständlich beraten. Viele Argumente, die ich bisher überhaupt nicht beachtet habe wurden von Herrn Herrenkind angesprochen. Er nahm sich viel Zeit, mir alles genau zu erklären und mich letztlich davon zu überzeugen, ja, so möchte ich das formuliert haben. Nach sehr kurzer Zeit hatte ich die Unterlagen erhalten. Herzlichen Dank Herr Notar. ...” mehr

Unzumutbar? 04.09.2013mihoe

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„Leider kann ich von diesem Notar aus zwei Gründen nur dringend abraten: Ich war zur Beurkundung eines Kaufvertrages bei Herrn Herrenkind und es war mein erster Notar Termin überhaupt. Überflüssig zu erwähnen dass aufgrund meiner Unerfahrenheit, die ich auch zu Ausdruck brachte, große Ehrfurcht eine Rolle spielte. Zumal es sich bei dem beabsichtigten Kauf um eine für mich sehr hohe Summe handelte und eine bindende Verpflichtung auf Lebenszeit dazu! Herr Herrenkind war mir von Anfang an äußerst unsympathisch was aber ein rein subjektives Empfinden ist und somit nicht in die Wertung einfließt. Die Kaufsache wurde von etlichen Erben gemeinsam verkauft oder sollte es zumindest werden. Nach langem Vorgeplänkel und Belehrung erfuhr ich eher beiläufig dass einer der Verkäufer vor kurzer Zeit verstorben war. Trotz dieses Umstandes wollte man den Verkauf schlussendlich mit mir rechtsgültig vollziehen und legte mir die Unterlagen zur Unterschrift vor. Ich weigerte mich mit dem Verweis dass zum diesem Zeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen nicht endgültig geklärt wären. Denn – so erfuhr ich nur durch geschickte Nachfrage – man müsse nun erst die Erbscheine für den gerade verstorbenen Verkäufer von irgendwem beschaffen. Zwar hätten sich die vermeintlichen Erben des eines Verkäufers bereit erklärt den Verkauf nicht zu behinder sondern fortzuführen aber wer weiß schon was in fremder Leute Köpfe vorgeht. Desweiteren waren von irgendeinem Erbschein etliche Exemplare im Umlauf, wie viele konnte man mir nicht mal sagen, und diese müssten vorab „eingesammelt“ werden. Von wem und wie lange das dauert…? Aufgrund dieser Unwägbarkeiten weigerte ich mich den Kaufvertrag zu zeichnen. Daraufhin – und das mache ich dem Notar klar zum Vorwurf – wurde eindeutig Druck auf mich ausgeübt. Ich hätte doch schon vorher, spätestens jedoch im Laufe des Gespräches, erfahren das die Voraussetzungen für den sofortigen Verkauf nicht gegeben wären: NEIN vorher wusste ich das nicht und ich habe aus Höflichkeit das lange Vorgespräch nicht unterbrochen. Verkäufer UND Notar diskutierten auf mich ein das das doch alles egal und nicht so schlimm wäre denn die Klärung würde dann schon irgendwann erfolgen. Es komme allenfalls zu einer zeitlichen Verzögerung. Ein Notar ist jedoch gesetzlich verpflichtet absolut unparteiisch zu sein! Und das war Herr Herrenkind in meinem Fall ganz klar nicht sondern er ergriff Partei für die Verkäuferseite und argumentierte mit diesen zusammen um mich umzustimmen damit ich den Vertrag an Ort und Stelle unterschreibe. Nach dem von mir veranlassten Abbruch versuchte der Notar auch noch mir eine Gebühr für seine bis dahin entstandenen Aufwendungen aufzuerlegen! In meinen Augen eine bodenlose Frechheit und der zweite Vorwurf den ich ihm mache! 1. Weil ich den Notar nicht bestellt hatte sondern die Verkäufer und somit keinerlei Vertragsgrundlage vorlag! Und 2. hatte ich nicht zu verantworten dass die nötigen Voraussetzungen für den Verkauf um aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben waren. Was mir mich echt fast aus der Fassung brachte war dann auch noch das Argument er - der (arme) Notar - wäre ja gesetzlich gezwungen von mir eine Gebühr zu erheben! Nur gut dass die Verkäufer sich bereit erklärten die Kosten zu übernehmen es wäre sonst zu einer echten Eskalation gekommen. Übrigens der Kaufgegenstand war auch Monate nach dem Notartermin noch immer nicht verkauft und ich habe nur wenige Wochen später eine Sache gefunden und gekauft die viel preisgünstiger war. Mit dem „Pseudomakler“ wie ich ihn inzwischen nenne liege ich inzwischen im Rechtsstreit… ...” mehr


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Wie lautet die Adresse von Herrenkind Karsten?

Die Adresse von Herrenkind Karsten lautet: Am Fuchsberg 6, 39112 Magdeburg

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