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„Hatte nach einem Unfallschaden, auf Empfehlung meiner Autoversicherung (Vertragswerkstatt), meinen PKW
beim Inninger Autohandel. Ich hatte einen Kaskoschaden meiner Versicherung gemeldet, darauf hin, hat meine Versicherung alles in die Wege geleitet. Meine Lebensgefährtin gab den Wagen zum besprochen Zeitpunkt in der Werkstatt ab und nahm den Leihwagen in Empfang, bis dahin war alles in Ordnung. Allerdings empfahl der Inhaber, meiner Lebensgefährtin sie sollen einen Haftpflichtschaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, da er Erfahrung habe und das eindeutig kein Kaskoschaden ist. Wir vertrauten seiner Aussage, auch als er und seinen Anwalt empfahl als die gegnerische die Forderung ablehnte. Zwischenzeitlich gab der Inhaber ohne meine Genehmigung ein Sachverständigen Gutachten in Auftrag, dessen Rechnung über 1000€ mir kurz darauf zugestellt wurde, laut Werkstatt und seines Anwalts solle ich mir keine Sorgen machen, da die gegnerische Versicherung das Gutachten zu 100% bezahle...
Die Werkstatt reparierte den Schaden und ich bat noch um TÜV Erneuerung. Für TÜV und Beizahlung zu den Hinterreifen sollte ich 300€ bei Leihwagen Rückgabe bezahlen. Ich hatte Gottseidank 2 Zeugen dabei, die die Barzahlung sahen, da ich bald eine Zahlungserinnerung bekam und ich als Lügner dargestellt wurde, die Dame, bei der ich zahlte lies sich verleugnen und stellte sich unwissend. Ende vom Lied die Forderung des Gutachtens, Selbstbeteiligung und Anwalt stehen im Raum.
...”weniger