Krankengymnastik in Bothel Kr Rotenburg Wümme
PhysioTeam Rotenburg *
27356 Rotenburg

MTT u. Kurse
24 Std. AB
PhysioTeam Rotenburg *
27356 Rotenburg

MTT und Kurse
24h AB
Karpe Cornelia Krankengymnastik
27386 Bothel
Physiotherapie Berndmeyer *
27356 Rotenburg

Häufige Fragen
Wie finde ich in Bothel einen Krankengymnasten?
In Bothel und dem übrigen Landkreis Rotenburg (Wümme) gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die Krankengymnastik durchführen dürfen. Auch in Kliniken und Reha-Zentren gibt es Physiotherapeuten, die aber meistens nur die Patienten der Einrichtung behandeln. Die Liste auf dasoertliche.de bietet dir einen Überblick über die Praxen in Bothel.
Sind Krankengymnastik und Physio das gleiche?
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Niedersachsen ein Teil von Deutschland ist. Der andere Teilbereich ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Was kostet Krankengymnastik ohne Rezept in Bothel?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Wirkt sich Krankengymnastik heilsam auf Rückenschmerzen aus?
Auch in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten wie Bothel arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Wie kann ich mich von der Zuzahlung für Krankengymnastik befreien lassen?
Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Krankenhausaufenthalte, Medikamente oder Arztbesuche. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Epileptiker oder Diabetiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Jahreseinkommen vor Steuern bei 20.000 Euro liegt.
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