Krankengymnastik in Konstanz Staad
rehamed Rosenau
78464 Konstanz, Staad
Häufige Fragen
Ab welchem Alter in Konstanz zur Krankengymnastik?
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass es ein körperliches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Es gibt sogar Physiotherapeuten, die ganz auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet sind. Ob es in Konstanz solche Praxen gibt, siehst du hier.
Wer zahlt Krankengymnastik in Konstanz?
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft findest du auf der Website deiner Krankenkasse oder in einer Filiale.
Sind ein Physiotherapeut und ein Krankengymnast das Gleiche?
Mit Physiotherapeut und Krankengymnast ist das Gleiche gemeint. Seit 1994 lautet die offizielle Bezeichnung aber Physiotherapeut. Die Krankengymnastik ist der wichtigste Zweig der Physiotherapie. Eine gesonderte Ausbildung zum Krankengymnasten gibt es nicht. Daher ist die Bezeichnung Physiotherapeut tatsächlich treffender.
Warum habe ich Schmerzen nach der Krankengymnastik?
Auch nach der Krankengymnastik kann man, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Wie viel kostet Krankengymnastik am Gerät?
Für ausgewählte Erkrankungen sieht die Heilmittelverordnung spezielle Formen der Krankengymnastik vor. Das sind insbesondere die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Mukoviszidose und anderen Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und die Krankengymnastik bei neurologischen Beschwerden (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt beispielsweise nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Dagegen werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.
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