Krankengymnastik in Maxdorf
Krankengymnastik Kurtz
67133 Maxdorf
Häufige Fragen
Welche Methoden kommen in der Krankengymnastik zum Einsatz?
Krankengymnastik beinhaltet in der Regel Therapieformen zur Verbesserung der Beweglichkeit und Linderung von Schmerzen. Dazu zählen sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken, als auch passive Methoden, bei denen der Therapeut etwa versucht, die Muskeln zu dehnen.
Was kostet Krankengymnastik mit Rezept in Maxdorf?
Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die übrigen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Auch vorbeugende Maßnahmen wie Rückenschulen werden oft von der Krankenkasse übernommen. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Wie kann ich Krankengymnastik in Maxdorf beantragen?
Krankengymnastik wird im Regelfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Chirurg, Neurologe oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept nötig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Gebühren. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Wieso treten Schmerzen nach der Krankengymnastik auf?
Auch bei der Krankengymnastik kann man, wie nach jedem Sport, Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Doch meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Können Rückenschmerzen durch Krankengymnastik effektiv gelindert werden?
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Maxdorf arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Mit einem verschreibungspflichtigen Rezept vom Arzt übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Gebühren. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Vorbeugende Krankengymnastik, wie Rückenschulen, wird außerdem von vielen Krankenkassen bezuschusst. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Gebühren erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
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