Krankengymnastik in Westerkappeln
Charisma - Praxis für Physiotherapie & Osteopathie - Doris Baar *
49497 Mettingen

Physiotherapie Hummel
49492 Westerkappeln

Kramer Praxis
Weiner Birgit Physioth.
49492 Westerkappeln
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen?
Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr gültig.
Ab welchem Alter in Westerkappeln zur Krankengymnastik?
Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es ein körperliches Problem gibt, das mithilfe von Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Westerkappeln solche Praxen gibt, siehst du hier.
Muss ich bei der Krankengymnastik in Westerkappeln eine Zuzahlung leisten?
Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.
Wer stellt mir ein Rezept für Krankengymnastik aus?
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Neurologen nach einem Schlaganfall, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik meist am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Was bedeutet "6 Einheiten Krankengymnastik" auf dem Rezept?
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Termine ausgestellt. Die Länge einer Einheit ist von der Art der Erkrankung abhängig. In der Regel dauern Krankengymnastik-Sitzungen 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Atemwegserkrankungen, vor allem bei einer Mukoviszidose, sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend sind in beiden Fällen auch die Zuzahlungen höher.
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